Was einen geschlossenen Fonds von einem Investmentfonds unterscheidet!
Miriam Kraus in Rohstoff Daily zum Thema Fonds
vom 12. März 2009, 20:00 Uhr
ENL5454
Bislang haben wir uns hier mit ETFs, also mit Fonds, die wie klassische Investmentfonds Sondervermögen darstellen beschäftigt. Der Vorteil des Status als Sondervermögen besteht darin, dass dieses im Falle der Insolvenz nicht in die Konkursmasse eingeht, das Vermögen des Anlegers also geschützt ist.
Ganz anders geschlossene Fonds (oder closed-end-funds):
Diese werden nicht von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und unterliegen somit auch nicht dem Investmentgesetz. Hierbei handelt es sich stattdessen um einen Zusammenschluss mehrerer Investoren zu einer Personengesellschaft (GmbH & Co.KG), die durch gemeinschaftliche Vermögensanlage ein Objekt erwerben. Im vorliegenden Fall handelt es sich auch um eine Kommanditgesellschaft (deshalb müssen Sie sich entweder als Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen oder als Treugeber die Tresta Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänder beauftragen).
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen:
Geschlossene Fonds werden nicht wie Sondervermögen behandelt. Im Ernstfall können Sie also, wie bei allen Beteiligungen, das gesamte eingesetzte Kapital verlieren.
Hinzu kommt, dass Sie als Kommanditist oder Treugeberkommanditist eine Haftungsverpflichtung eingehen. Im vorliegenden Falle ist die Haftungssumme auf 10% des Anteils begrenzt.
Grundsätzlich besteht natürlich die Möglichkeit die Kommanditanteile, mit Zustimmung der Geschäftsleitung zu veräußern. Jedoch besteht nach Angaben der Solit noch kein geregelter Zweitmarkt für den Verkauf von Anteilen dieser Beteiligungsart.
Fazit
Der Vorteil von Solit Gold&Silber ist natürlich, dass sie als Personengesellschaft zu 100% in physisches Gold investieren kann (ganz im Gegensatz zu in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds, die nur 30% des Fondsvolumens in physisches Gold investieren dürfen).
Ein klarer Kostenvorteil, gegenüber selbsttätigem Kauf und Lagerung, ergibt sich meiner Ansicht nach in diesem Falle aber nicht.
Ich persönlich tendiere aufgrund des Total-Verlust-Risikos und vor allem aufgrund der bisweilen mangelnden Fungibilität (Austauschbarkeit oder leichte Handelbarkeit; Voraussetzung für den Handel an der Börse) der Anteile an geschlossenen Fonds eher zu Investmentfonds (Full Replication - dazu am Montag mehr), oder eben, wenn es um die Anlage in physische Edelmetalle geht, zu ETFs (wobei ich den deutschen ETCs in diesem Zusammenhang weiterhin eine Sonderstellung einräumen würde).
Abschließend kann ich zudem nur noch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass durch das neue BFH-Urteil die steuerliche Benachteiligung von zu 100% in physischem Edelmetall investierten Auslands-ETFs, endlich ein Ende finden möge.
So long liebe Leser....oder wir ziehen eben doch alle geschlossen in die Schweiz! ;-)...nun ja, lassen wir das...morgen gibt's an dieser Stelle wie gewohnt den Wochenrückblick und am Montag beschäftigen wir uns mit SWAP-Geschäften....ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und bis morgen...
Ihre Miriam Kraus