Was bei einem „Knock Out“ übrig bleibt
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 30. September 2008, 12:00 Uhr
ENL5454
*** Thema „Restwertberechnung bei Knock Out-Scheinen". (Was für ein „sexy Thema", nicht wahr?)
Trader´s Daily-Leser Roland W. schreibt mir dazu:
"Als eifriger Leser Ihres Traider`s Daily (so sei es!) bräuchte ich eine Auskunft von Ihnen. Ich hatte vor einiger Zeit den Knock-Out DE000CB18M43 im Depot. Dieser wurde am 16.09.08 ausgeknockt. Nun meine Frage: Da es sich um einen Knock-Out mit Stop-Loss handelt, Basispreis:115,5953 [USD], Knock-out-Barriere: 123,3300, ergibt sich nach meiner Rechnung bei einem Knock-Out ein Restwert von ca. 0,53 Euro (bei einem Dollarkurs von 1.45$). Nun wurde mir aber pro Schein nur 0,04 Euro erstattet. Ist das richtig? Mein Anruf beim Emittenten ergab, dass alles seine Richtigkeit hat und ich noch froh sein kann, den Restwert in Höhe von 0,04 Euro zu bekommen. Eine Handelsaussetzung war auch nicht gemeldet."
Meine Antwort:
Ja, das ist so eine Sache!
Es ist leider ein Irrtum, zu denken, dass sich der Restwert bei einem Knock-Out eindeutig berechnen lässt.
Die Differenz zwischen Knock-Out-Barriere und Basispreis (bereinigt um das Bezugsverhältnis) ist ein Richtwert, aber keine genaue Angabe.
Warum das so ist:
Der Emittent verkauft nach Eintritt des Knock-Out-Ereignisses seine Sicherungsposition. Und der Erlös daraus wird dann zur Ausbezahlung des Restwertes benutzt.
Nun kann es aber so sein: Wenn sich der Emittent da ein bisschen Zeit lässt und der Kurs des Basiswertes inzwischen weiter gefallen ist...dann gibt es auch weniger Verkaufserlös, für die Auszahlung des Restwertes.
Es kann natürlich auch anders herum sein: Wenn nach dem Knock-Out die Auflösung der Sicherungsposition zu höherem Kurs möglich ist, dann können Sie etwas mehr als den „Richtwert" erhalten.
In der Realität ist es aber meistens (meine subjektive Erfahrung) etwas weniger als der „Richtwert".
Dieser Fall hier ist aber „krass": Statt ca. 0,53 Euro Richtwert-Auszahlung waren es nur 0,04 Euro!
Ich habe dem Leser natürlich umgehend geraten, sich mit dem Emittenten in Kontakt zu setzen und eine Berechnung des Restwertes anzufordern. Wenn Sie solche krassen Diskrepanzen zwischen „Richtwert" und „tatsächlicher Auszahlung" erleben, sollten Sie genauso vorgehen.
*** Hach, meine Rückenschmerzen sind weg.
Ich habe mal eine neue Anwendungsmethode mit Namen „Vitametik" ausprobiert (Gedankengang in etwa: „Vielleicht ist es Humbug, aber einmal ausprobieren schadet ja nicht, vielleicht bringt es ja doch was").
Und, was soll ich sagen: Rückenschmerzen, adé! Endlich!
Sehr schön.
(Ebenfalls angenehm: Mit der freundlichen Vitametikerin bin ich später ausgegangen - und werde sie hoffentlich wieder sehen. Privat, meine ich.)
Mit herzlichem Gruß,
Ihr
Michael Vaupel