VW: ein Etappengewinn
Jochen Steffens in Investors Daily zum Thema Dax 30
vom 03. Dezember 2003 18:00 Uhr
ENL5454
In 1. Instanz haben die Luxemburger EU-Richter heute das Millionenbußgeld gegen VW (ISIN DE0007664005) in aufgehoben. Zuvor hatte die EU-Kommission ein Wettbewerbsbußgeld von knapp 31 Millionen Euro gegen VW-Konzern verhängt. Der Vorwurf: VW soll zwischen 1969 und 1998 die Preise von Passat Neuwagen auf dem deutschen Markt künstlich hochgehalten haben, indem sie den Händlern untersagte das Passat Modell unter der offiziellen Preisempfehlung anzubieten. VW hatte nach dem Bußgeldbescheid Klage eingereicht. Begründet wurde das heutige Urteil damit, dass die Kommission bisher nicht nachgewiesen habe, dass VW seinen Händlern Preisnachlässe beim Verkauf von "Passat"-Neuwagen in Deutschland verboten habe. Vielmehr soll VW einseitig gehandelt haben, ohne dass das Einverständnis der Händler nachgewiesen sei. Eine rechtswidrige Vereinbarung läge nur dann vor, wenn die Händler stillscheigend oder ausdrücklich zugestimmt hätten.
VW kann nach dieser Nachricht um 3,09 % auf 43,05 Euro zulegen.