Vorsicht bei naher „Knock-Out-Barriere“
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 19. Mai 2010, 12:00 Uhr
ENL5462
Am Montag schrieb ich: „Es gibt auch Knock-Out-Scheine ohne Restwertauszahlung - von denen rate ich ab. Alleine schon deshalb, weil es da eine besonders fatale „Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere" gibt, hatte ich hier im Trader´s Daily bereits erläutert."
Das Thema „magische Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere" hatte ich hier im Trader´s Daily bereits einige Male behandelt. Da es offensichtlich aber einige Leser wie Knut S. gibt, welche Hebelprodukte traden, ohne die Gefahren zu kennen...
...möchte ich insbesondere dieses große Risiko lieber einmal zu viel als einmal zu wenig ansprechen. (Die alten Hasen/Hässinnen unter Ihnen können diesen Beitrag deshalb überspringen.)
Also, Thema: Fatale Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere.
Vielleicht haben Sie das auch schon einmal erlebt: Sie haben ein Long- oder Short-Zertifikat, welches bei Erreichen der Knock-Out-Barriere wertlos verfällt. Die Knock-Out-Barriere ist zum Greifen nah, Sie sitzen mitfiebernd vor dem Monitor....
...zack, da ist es so weit, der Kurs des Basiswertes ist einmal kurz minimal unter die Knock-Out-Marke gefallen (im Fall eines Long-Zertifikats) oder im Falle eines Short-Zertifikats leicht darüber gestiegen. Das Zertifikat ist damit wertlos verfallen.
Doch was passiert dann? Unmittelbar danach springt der Kurs wieder nach oben (im Fall des Long-Zertifikats) oder sackt wieder ab (bei einem Short-Zertifikat). Es sieht also so aus, als ob der Basiswert absichtlich so beeinflusst wurde, dass die Knock-Out-Barriere ausgelöst wurde.
Sieht nur so aus? Kann durchaus Absicht sein! Passiert oft genug!
Die Emittenten können in solchen Fällen die Kurse des Basiswertes (des sogenannten Underlyings) beeeinflussen. Völlig legal. Kein Witz.
Denn wenn Sie sich die Verkaufsprospekte z.B. zu Turbo-Optionsscheinen ansehen, finden Sie Formulierungen wie diese:
"Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Anbieterin und mit ihr verbundene Unternehmen im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit bzw. zur Absicherung von Risikopositionen aus den begebenen Optionsscheinen Geschäfte in dem Basiswert bzw. in auf den Basiswert bezogenen Derivaten tätigen, und dass insbesondere unter ungünstigen Umständen (niedrige Liquidität des Basiswertes) ein solches Geschäft den Eintritt eines Stopp-Loss-Ereignisses auslösen kann."
Das habe ich im Verkaufsprospekt zu einem Turbo-Zertifikat gefunden. Sie können selbst in den Verkaufsprospekten von Turbo-Zertifikaten nachsehen - solche Formulierungen finden sich in leicht abgewandelter Form (wenn auch nicht gerade an prominenter Stelle).
Was bedeutet jetzt diese Formulierung?
Nichts anderes, als dass der Emittent oder "ein mit ihm verbundenes Unternehmen" den Kurs des Basiswertes beeinflussen kann.
Das wird er natürlich insbesondere dann tun, wenn der Kurs des Basiswertes unmittelbar vor der Knock-Out-Barriere notiert (und das ist insbesondere bei Zertifikaten ohne Restwertauszahlung wichtig).
Das gilt insbesondere für Zertifikate, die bei Erreichen der Knock-Out-Barriere WERTLOS verfallen. Stellen Sie sich so ein Long-Zertifikat auf die Beispiel-Aktie vor, mit einer Knock-Out-Barriere von 20,00 Euro (nur ein Beispiel).
Wenn jetzt der Kurs der Beispiel-Aktie bei 20,05 Euro notiert - dann darf der Emittent vorhandene Bestände an Beispiel-Aktien kurzfristig verkaufen, um den Kurs der Beispiel-Aktie einmal auf genau 20,00 Euro oder darunter fallen zu lassen. Das reicht aus, um alle entsprechenden Beispiel-Aktie Long-Zertifikate mit Knock-Out-Barriere 20,00 Euro verfallen zu lassen. Ein lohnendes Geschäft - für den Emittenten. Dieses Spiel funktioniert natürlich besonders leicht, wenn es sich um einen kleineren Wert handelt, denn da lassen sich bereits mit relativ geringen Beträgen Kursveränderungen im gewünschten Sinne erzielen.
Und Sie können sicher sein bzw. sollten erwarten, dass die Emittenten das in ihrem Sinne ausnutzen.
Nicht ohne Grund nehmen Emittenten die entsprechenden Formulierungen in die Verkaufsprospekte auf - so können sie sich rechtlich absichern. Das können wir leider nicht ändern - aber zur Kenntnis nehmen können wir es. Und daraus unsere Schlüsse ziehen. Mit diesem Fazit:
Zertifikate, bei denen der Basiswert in der Nähe der Knock-Out-Barriere notiert, sind TABU!
Ich weiß, dass viele Trader gerade von solchen Scheinen angezogen werden, da diese auch den höchsten Hebel haben. Aber diese Trader müssen jederzeit damit rechnen, dass der Emittent den Kurs des Basiswertes so beeinflusst, dass die Knock-Out-Barriere erreicht wird. Also, ich kann Ihnen nur dringend raten: Finger weg von solchen Scheinen kurz vor Knock-Out-Barriere! Die Knock-Out-Barriere hat aus dem gerade beschriebenen Grund eine Anziehungskraft - die umso stärker wird, je näher sie rückt.
Übrigens: Dies gilt für Scheine, die bei Erreichen des Knock-Outs wertlos verfallen. Bei Turbos, die dann noch einen Restwert ausschütten, ist die „fatale Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere" nicht so stark.
Bleiben Sie wachsam.
Ihr
Michael Vaupel
ähnliche Beiträge:
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Leonhard Deller (19.05. 2010 17:08 Uhr):
Sehr geehrter Herr Vaupel, Ihre Aussage dass die Gefahren der nahen KO-Barriere in den Prospekten benannt werden ist stenggenommen nicht richtig denn die Absicherung, die Sie vorstellen, betrifft ja nur die Moeglichkeit der aktiven Manipulation durch den Emittenten. Das Problem ist aber dass die Barriere auch ohne Manipulation eine fatale Anziehungskraft hat weil mit zunehmender Annaeherung an die Barriere der Hebel zunimmt und damit ein selbstverstaerkender Prozess ablauft der durch nichts mehr aufgehalten werden kann. Sie selbst haben den attraktiven Hebel von barrierenahen Scheinen erwaehnt und genau darin liegt auch der Grund fuer meine Kritik Ihrer Aussage denn im Prospekt muesste ebendiese zunehmende fatale Hebelwirkung beschrieben sein - genau das Gegenteil ist der Fall: Jeder Emittent behauptet mit warnendem Zeigefinger, dass der Hebel auch in gleicher Weise in die umgekehrte Richtung wirkt, also auch bei Verlusten vorhanden ist und suggeriert damit vor allem dass der Hebel in beide Richtungen gleich gross ist bzw. bleibt. Dies ist natuerlich vollkommen falsch, tatsaechlich wird der Hebel in Richtung Gewinn kleiner und in Richtung Verlust groesser – diese extrem anlegerfeindliche und emittentenfreundliche Wirkung (warum gibt es wohl soviele KO-Zertifikate ?) laesst sich mathematisch einfachst nachweisen. Es wurden bekanntlich ja auch – um die gewinndaempfende Hebelverminderung im posiven Verlauf auszuschalten – eine besondere Klasse von Turbo-Zertifikaten entwickelt, bei denen der Hebel taeglich rueckgestellt wird. Goldman-Sachs spielte hierbei eine fuehrende Rolle, also ist wohl die blanke und feine Hand Gottes im Spiel. In jedem Fall: Fakt ist dass dieses Verhalten der Hebelwirkung in den Verkaufsprospekten eben nicht nur nicht dargelegt sondern noch dazu verschleiert wird – und damit ist Ihre Aussage, dass dieser fatale Mechanismus rechtlich abgesichert ist, nicht zutreffend. Ich selbst hatte versucht hiergegen rechtlich vorzugehen, bin aber daran gescheitert dass die bezogenen Zertifikate aelter als ein halbes Jahr waren - damit hat der Gesetzgeber im Wertpapiergesetz eine Emittentenschutzklausel eingebaut denn normalerweise glaubt jeder Anleger, der Emittent hafte waehrend der ganzen Laufzeit des Papiers ebenso wie er glaubt der Hebel wirke in beide Richtungen gleich. Ich wundere mich schon lange weshalb gegen diesen offenen doppelten lukrativen Betrug keine Verbraucherschutzorganisation oder die BAFIN etwas unternimmt. Dies waere vielleicht eine Sache fuer Boersenverlage.
Antworten - Kommentar von M S (20.05. 2010 10:39 Uhr):
Hallo Herr Vaupel, sehr gerne lese ich Ihren Newsletter und habe ihn auch schon empfohlen. Bzgl. der nahen „Knock-Out-Barriere“ haben Sie meiner Meinung nach einen entscheidenden Vorteil vergessen. Ein auf den ersten Blick riskanterer Schein kann sich positiv auf einen möglichen Slippage-Effekt auswirken. Durch den höheren Hebel wählt man einen kleineren Einsatz als man ihn bei einem anderen Schein gewählt hätte. Damit wäre der mögliche Gewinn identisch. Der konservativere Schein wird mit einem StopLoss versehen, welcher mit dem Slippage-Risiko einen höheren Verlust als 'eingeplant' erzeugen könnte(!). Gleiches gilt für ein GAP, falls man den Schein über Nacht hält. Beim vermeidlich risikoreicheren Schein hingegen (bei dem der Einsatz ja auch deutlich geringer ist) setzt man keinen StopLoss, sondern betrachtet den KnockOut als StopLoss. Somit kann man hier nicht mehr Verlust machen als 'geplant'. Oder habe ich da etwas übersehen? ich habe auch gleich noch eine kleine Frage, die nicht direkt mit dieser Thematik zu tun hat: Ich bin auf der Suche nach einem passenden Derivat/ Möglichkeit zur Absicherung für einen Geschäftspartner, der damit nicht so viel am Hut hat, aber ich würd es ihm gern vorschlagen. Auf godmode-trader.de hab ich irgendwie nichts Passendes gefunden. Welche Quellen sind da noch empfehlenswert? Konkret geht es um Folgendes: Basiswert: Silber Preis in Euro und jetzt kommt die eigentliche Schwierigkeit: Dieses Geschäft soll einen Gewinn abwerfen wenn der Silberpreis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der in ca. 3 Jahren liegen soll, also 2013, nicht über 22 Euro(!) / Unze liegt. (Also: Silberpreis/Euro/Unze am xx.xx.2013 unter 22 = Gewinn) Was für Möglichkeiten gibt es da? Würd mich sehr über eine Antwort freuen vielen Dank Gruß
Antworten - Kommentar von Hansjörg Kelderer (23.05. 2010 23:45 Uhr):
Bravo, Herr Vaupel, für Ihren kompetenten, den Tatsachen entsprechenden Artikel!
Antworten- Antwort von Filippo Sala (10.11. 2010 20:15 Uhr):
Kein Kommentar aber ein wichtiger Hinweis: Verluste durch Knock-Out sind steuerlich nicht absetzbar!
- Antwort von Filippo Sala (10.11. 2010 20:15 Uhr):
Artikel weiterempfehlen