Vater Staat macht die Aktienkultur in Deutschland platt - Teil 2
Georg Pröbstl in Nebenwerte Daily zum Thema Aktien & Aktienhandel
vom 13. Februar 2007 17:00 Uhr
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Ausgaben im Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen sollen in Zukunft nicht mehr vom Gewinn abgezogen werden können. Sie als Anleger bleiben steuerlich gesehen damit beispielsweise beim kreditfinanzierten Aktienkauf auf ihren Schuldzinsen sitzen. Auch die Gebühren und Spesen beim Kauf und Verkauf sollen nicht mehr berücksichtigt werden.
In den „Eckpunkten“ des Bundesfinanzministeriums heißt es nämlich: Bemessungsgrundlage für die neue Abgeltungssteuer sind die Bruttoerträge.
Dazu 2 Beispiele: Angenommen, Sie kaufen einen Fonds mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag. Aus welchen Gründen auch immer verkaufen Sie den Fonds nach einem leichten Kursanstieg von beispielsweise 100 auf 102 Euro. Inklusive Ausgabeaufschlag von 5 Euro sitzen Sie dann auf einem Verlust von 3 Euro. Jetzt greift aber die neue Abgeltungssteuer. Sie müssen nämlich den Bruttoertrag versteuern. Das sind dann 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Soli und Kirchensteuer auf den Kursgewinn von 2 Euro. Obwohl Sie tatsächlich mit einem Verlust von 3 Euro ärmer geworden sind, müssen Sie noch etwa 0,60 Euro an Steuern bezahlen.
2. Beispiel: Beim außerbörslichen Aktienhandel, beispielsweise OTC-Handel (Over the Counter) in den USA, sind oft hohe Gebühren und Spesen, manchmal bis hin zu 10 Prozent vom gehandelten Volumen, fällig. Angenommen, Sie kaufen Over the Counter in den USA eine Aktie beispielsweise zu 100 US-$ und verkaufen mit Gewinn zum Kurs von 105 US-$. Abzüglich Gebühren von etwa 20 US-$ sitzen Sie dann auf einem tatsächlichen Verlust von 15 US-$. Jetzt kommt aber die Steuer. Wie es aussieht sollen Sie nämlich in diesem Fall einen Brutto-Kursgewinn je Aktie von 5 US-$ zum Steuersatz von 25 Prozent versteuern. Inklusive Soli und Kirchensteuer macht das etwa 1,50 Euro Steuern. Und das, obwohl Sie per Saldo netto etwa auf 15 Prozent Verlust sitzen.
Ich frage mich, wo bleibt hier der breite Aufschrei der Banker und Aktionärsschützer? Diese Regelung darf so nicht Gesetz werden! Wie passt das zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz und den zahlreichen EU-Regelungen zur Liberalisierung des Kapitalmarktes? Diese geplante Abgeltungssteuer-Regelung verhindert doch geradezu mehr Freiheit. Vater Staat macht die Aktienkultur in Deutschland damit langsam aber sicher platt.
Lieber Leser: Schreiben Sie an das Bundesfinanzministerium oder Ihren Abgeordneten im Bundestag. E-Mail an das Bundesfinanzministerium: buergerreferat@bmf.bund.de. Eine Liste mit den Bundestagsabgeordneten finden Sie unter: www.bundestag.de/mdb/bio/index.html
Ihr
Georg Pröbstl