„Unser Mann bei der Fed“ – demnächst James Bullard?
Michael Vaupel in Traders Daily
vom 7. April 2011, 12:00 Uhr
ENL5454
*** Thomas M. Hoenig. „Unser Mann bei der Fed" ist nicht mehr...
...bei den Fed-Sitzungen mit dabei. Sonst geht es ihm hoffentlich gut; doch planmäßig wurde er ausgetauscht.
Er stimmte konsequent gegen alle geplanten Maßnahmen der Fed des letzen Jahres. Anleihenkauf mit selbst gedrucktem Geld? Durchgewunken. Gegenstimmen? Eine. Thomas M. Hoenig.
Es freute mich immer sehr, in den „Fed Minutes" (Zusammenfassung der jeweiligen Fed-Sitzungen) von seinem Widerstand zu lesen. Ich hatte ihn richtig lieb gewonnen - obwohl oder gerade weil er mit seinem Widerstand nichts ausrichten konnte, auf verlorenem Posten stand. Aber konsequent für seine Überzeugung eingetreten ist.
Von den „Fed Minutes" der nächsten Zeit erwarte ich deshalb keine positive Überraschung. Wenn der Fed-Vorsitzende Ben Bernanke trotz Inflation bei Nahrungsmittelpreisen etc. öffentlich verkündet, dass Inflation kein Problem sei....na, ich weiß nicht.
Doch was ist das? Es gibt vielleicht doch noch Hoffnung. Könnte es eine Art „Nachfolger" von Thomas M. Hoenig geben?
Der Präsident der Fed von St. Louis - James Bullard - dachte laut über eine Kürzung des Notenbank-Programms zum Kauf von Staatsanleihen (mit selbst gedrucktem Geld) nach. Immerhin; weniger Unsinn ist besser als mehr Unsinn. Er sprach von einer Verringerung des Programms um 100 Mrd. Dollar.
Behalte ich mal im Blick. Und versuche, mir den Namen zu merken. James Bullard.
*** Ansonsten noch einige Impressionen aus Afrika...
...von wegen „keine Inflation". Die gestiegenen Rohstoff-Preise machen sich vor Ort bemerkbar.
Auch die Preise für Metall-Schrott steigen offensichtlich.
Nur so ist es zu erklären, dass bei der rührigen Atlantik-Stadt Swakopmund die Geländer der Brücke über den Swakop geklaut worden sind.
Und dann habe ich noch ein besonders Schmankerl für Sie.
Das Obergericht Windhuk vermeldete den Entscheid in einer Klage gegen das Finanzamt. Geklagt hatte eine Privatperson...und zwar gegen einen Steuernachzahlungsbescheid (inkl. Strafzinsen).
Der Richter fragte nach einer sachlichen Begründung der Klage. Alles, was der Rechtsanwalt (!) des Klägers darauf von sich gab, war sinngemäß dies:
Er bezeichnete die Forderung des Fiskus als „falsch, unfair und unangemessen".
Das war alles.
Weiter präzisieren wollte/konnte er die Klage nicht.
Das Gericht entschied: Klage abgewiesen.
Mit heiteren Grüßen,
Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M. A.
Chefredakteur Trader´s Daily