Übernahmen – rechnen Sie nach!
Von Georg Pröbstl in Investoren Wissen
vom 22. September 2005 16:00 Uhr
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Übernahmen sind gut. Gut für Anleger, die Aktien des Übernahmekandidaten zufällig schon vor Bekanntgabe des Deals im Depot hatten. Denn dann explodieren die Kurse. Gut sind sie oft für die Anleger, die nach Bekanntgabe der Übernahme einsteigen. Hier gibt es oft dicke Kursgewinne. Gut sind sie auch für den Fiskus. Denn bei ihm sprudeln die Steuern. Übernahmen sind meistens gut für Medien. Denn bei einem richtig großen Geschäft gibt es jede Menge Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
So läuft es derzeit bei der Unicredit. Die Italiener schalten zur Zeit fast täglich ganzseitige Anzeigen in der deutschen Presse und werben darin für den Tausch von Aktien der Hypovereinsbank in Unicreditanteile: Die Aktionäre der Münchner Großbank können in einem ersten Schritt bis 10. Oktober und dann wahrscheinlich noch einmal bis 28. Oktober ihre Aktien im Verhältnis 1:5 in Papiere der Italiener umtauschen. Für eine Hypovereinsbank-Aktie bekommen sie danach 5 Unicredit ins Depot.
Vielleicht haben Sie Aktien der HVB. Vielleicht sind Sie an einem anderen Übernahmekandidaten dran. Bei Übernahmen im Rahmen eines Aktientausches haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
1) Die Aktien tauschen.
Das macht Sinn, wenn Sie als Anleger an die Zukunft des neuen, größeren Unternehmens glauben. Es ist aber so: Bei Großfusionen gibt es auf der einen Seite zwar theoretisch oft hohe Einspareffekte und Synergien. In der Realität sind die Effekte dann nicht selten deutlich geringer. Oder es tauchen völlig neue Probleme auf. Kurzfristig belasten oft hohe Restrukturierungskosten.
Wenn Sie Ihre Aktien umtauschen, fallen normalerweise keine Bankgebühren an. Dafür gibt es aber eine Steuerfalle: Sie müssen dann nämlich unter Umständen zweimal Spekulationssteuer zahlen.
Zahlung Nummer 1 wird fällig, wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten weniger als ein Jahr lang im Depot hatten. Als Verkaufserlös gilt dann der Börsenkurs der neuen Aktien, im Falle Hypovereinsbank also die der Unicredit. Und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktien anstelle der HVB-Aktien in Ihr Depot gebucht werden. Nach dem Halbeinkünfteverfahren sind dann entsprechend Ihrer persönlichen Einkommenssituation Steuern fällig. Bei einem Durchschnittsverdiener dürften das etwa 20 % vom Kursgewinn sein.
Zahlung Nummer 2: Bei den neu eingebuchten Aktien, im Beispiel der Unicredit, beginnt jetzt die Spekulationsfrist von vorne zu laufen. Wenn Sie diese Aktien jetzt weniger als ein Jahr halten, sind Sie wieder in der Steuerpflicht. Beim Durchschnittsverdiener fallen so noch einmal etwa 20 % auf den weiteren Kursgewinn an.
2) Die Aktien nicht tauschen.
Das macht oft nicht nur steuerlich gesehen Sinn. Denn wenn Sie die Aktien des Übernahmekandidaten im Depot lassen und nicht tauschen, kommen Sie schon einmal leichter aus der Spekulationsfrist und sparen sich die Steuer.
Noch interessanter wird es aber, wenn das Übernahmeangebot nachgebessert wird. Denn oft ist es so: Die letzten Aktien sind die teuersten. Hat die Unicredit beispielsweise 75 % der HVB-Aktien, dann kann sie einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen. Sie als Anleger bekommen dafür aber ein neues Abfindungsangebot oder eine Garantiedividende. Dieses neue Angebot ist oft deutlich lukrativer als das erste.
Oder die Unicredit will die HVB ganz schlucken und alle Aktien. Ab einem Aktienanteil von 95 % können die Mailänder dann ein Squeeze-Out Verfahren einleiten und die restlichen Aktionäre herausdrängen. Auch hier gibt es ein Abfindungsangebot. Das ist Anlegern aber oft zu niedrig. Vor Gericht wird dann häufig in einem Spruchstellenverfahren noch einmal nachgebessert.
Wenn Sie also bei einer Übernahme warten, sparen Sie oft nicht nur Steuern, sondern Sie bekommen bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder Squeeze-Out oft mehr gezahlt. Das Prozedere dauert manchmal allerdings einige Jahre.
Tipp:
Bei folgenden Aktien könnte sich eine Übernahmespekulation auszahlen: AXA Konzern Vz., Öhlmühle Hamburg, Turbon.