Trading Know How: So vermeiden Sie Teilausführungen
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Aktien & Aktienhandel
vom 5. Juli 2011, 12:00 Uhr
ENL5454
Ein Trader's Daily-Leser schrieb mir:
"Es ist mir jetzt schon ein zweites Mal passiert, dass eine tagesgültige Order nur teilausgeführt wurde, und zwar zu einem so geringen Teil, dass die dafür anfallenden Ordergebühren über 165 % (!!!) der Kauforder ausmachten. Der restliche Teil verfällt natürlich, und ich habe buchstäblich das Nachsehen. Was kann ich dagegen tun? Oder wie kann ich diese durchgeführte Teilorder rückgängig machen, um die Ordergebühren zurückzubekommen? Ist das von meinem Online-Broker korrekt? Können Sie mir helfen, damit mir das nicht noch einmal passiert?"
Meine Antwort:
Teilausführungen, das alte Problem beim Aktienkauf. Gerade bei marktengeren Werten sind diese gar nicht so selten. Es gibt aber zumindest bei Kaufaufträgen über Xetra in Frankfurt eine Möglichkeit, sich davor zu schützen. Und für unsere Brüder und Schwestern in Österreich (der Leser ist Österreicher) die frohe Botschaft, dass dies auch für den Wiener Xetra-Handel gilt (soweit ich weiß, nie selber ausprobiert). Was ich meine:
Den Orderzusatz "Fill or kill".
Das ist eine Ausführungsbeschränkung, die besagt, dass ein Kaufauftrag entweder sofort VOLLSTÄNDIG ausgeführt - oder, falls dies nicht möglich ist, wieder gestrichen werden soll.
Wenn Sie also einen Kaufauftrag über 100 Aktien mit dem Orderzusatz "Fill or kill" aufgeben, erhalten Sie also genau diese 100 Aktien, oder gar keine.
Das ist besser, als ohne Orderzusatz eventuell. nur zwei Aktien zu erhalten, mit entsprechender Gebührenbelastung, wie es dem Leser leider ähnlich ergangen ist.
Ich selbst trade fast gar nicht mit Aktien, sondern nahezu ausschließlich mit Zertifikaten, und zwar an der Börse Stuttgart (der Euwax). Denn dort gibt es solche Probleme nicht: Da Sie direkt mit dem Emittenten handeln, kommt es immer zu vollständigen Orderausführungen. Sie sind nicht von Angebot und Nachfrage abhängig, wie das bei Aktien der Fall ist.
Es gibt allerdings eine Obergrenze für die Ordergröße, die der Emittent akzeptiert (für uns "Normalsterbliche" aber in der Regel nicht relevant).
Wie hoch genau diese Obergrenze ist, das können Sie sehr leicht überprüfen: Gehen Sie auf die Homepage der Euwax, also der Börse Stuttgart (www.euwax.de). Geben Sie dort einfach die ISIN oder WKN des betreffenden Scheins ein, und Sie erhalten die vom Emittenten gestellten An- und Verkaufskurse. Dahinter steht eine Zahl wie 100 oder 1000 oder auch 10.000. Das bezieht sich auf die maximale Zahl der Scheine, auf die sich diese Kursstellung bezieht. Da haben Sie die Obergrenze.
Wenn Sie einen Auftrag abgeben möchten, der über dieser Obergrenze liegt, dann kommt es zu "Quote nicht erfasst". In diesem Fall sollten Sie Ihre Order telefonisch durchgeben. Eine Alternative ist übrigens auch der Sekundenhandel bzw. "direct trade", so heißt es jetzt ja wohl auf Deutsch, den diverse Anbieter anbieten.
Dort geben Sie einen gewünschten Kaufauftrag ein und erhalten dann für einen kurzen Zeitraum einen Fixkurs genannt, den Sie dann akzeptieren können - oder eben nicht.
Mit herzlichem Gruß!
Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M.A.
Chefredakteur Trader´s Daily