Strategien zur Abgeltungssteuer-Optimierung!
Markus Miller in Kapital & Steuern Global zum Thema Kapitalschutz
vom 08. Mai 2008 16:00 Uhr
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland brechen neue Zeiten für Sie als Privatanleger an. Ab 01. Januar 2009 wird die neue Abgeltungssteuer an Kursgewinnen knabbern und Renditen schmälern. Noch bleiben einige Monate Zeit bis zum Stapellauf der Abgeltungssteuer – wertvolle Zeit, um sich auf die grundlegenden Änderungen imBereich der Besteuerung von Kapitalerträgen vorzubereiten.
Nutzen Sie die Konservierungsstrategie durch Kauf vor dem 31.12.2008
Als Leser von Kapital & Steuern vertraulich oder meines neuen Buches „Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!“ kennen Sie bereits die drei Grundlegenden Strategien zur Optimierung oder gar Vermeidung der Abgeltungssteuer:
- Die Konservierungsstrategie (Nutzung der Altbestandsregelung)
- Die Versicherungsstrategie
- Die Verlagerungsstrategie
Die erste Strategie ist dabei nur noch dieses Jahr möglich, bis zum 31.12.2008. Die beiden anderen Strategien auch danach!
Nutzen Sie den Bestandsschutz – Kaufen oder tauschen Sie noch in 2008
Bei allen negativen Berichten zur Abgeltungssteuer hier auch eine gute Nachricht für Sie. Bestehende Aktien und Fondsinvestments (Achtung Zertifikatefonds werden Ihren Bestandschutz verlieren) und Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen dem Bestandsschutz und sind nach alter Regelung bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei. Damit ergibt sich gleich eine zweifache Chance für Sie. Einerseits sichern Sie sich noch bis Ende 2008 durch gezielte Depotumschichtungen den Bestandsschutz durch die Altbestandsregelung – andererseits kann sich die bewusste Realisierung von Verlusten durch den Verkauf dieser Wertpapiere bis Ende 2008 langfristig noch einmal lohnen, da diese grundsätzlich letztmals bis 2013 vorgetragen und mit neuen Kursgewinnen und künftig sogar Zinserträgen verrechnet werden können.
Produktstrategien für Ihr Abgeltungssteueroptimiertes Vermögensmanagement
Zur Steueroptimierung ist die Auswahl Ihrer Anlageinstrumente von entscheidender Bedeutung: Zunächst sollten Sie auf die konsequente Umsetzung Ihrer persönlichen Anlagestrategie achten, um Ihre langfristigen Anlageziele optimal erreichen zu können. Im zweiten Schritt rückt Ihre Steueroptimierung in den Focus. Generell sollten Sie im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer solide Werte oder besser Produkte mit langfristigem Potential noch vor 2009 in Ihr Depot legen um diese bei guter Performance lange zu halten. Nur wenn ab 2009 keine Umstrukturierung mehr notwendig ist, weil Ihre ausgewählten Anlagen eine stabile Wertentwicklung aufweisen, bleiben Ihre Kursgewinne von der Abgeltungssteuer verschont.
Unterschiedliche Steuerliche Behandlung von Anlageklassen
Beim Blick auf die einzelnen Anlageklassen wird klar, dass es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Auswirkungen der Abgeltungssteuer gibt: So werden ab 2009 festverzinsliche Anlagen (Anleihen, Sparbriefe, Zinspapiere) für Spitzenverdiener an Attraktivität gewinnen. Anstelle des persönlichen Steuersatzes von bis zu 45 % werden dann lediglich 25 % Abgeltungssteuer erhoben. Deshalb befürchten Kritiker ab 2009 eine Zunahme von risikoarmen festverzinslichen Wertpapieren zu Lasten von Risikopapieren. Dadurch würden die Anlagerenditen der Sparer jedoch weiter sinken. Aufgrund der langfristig höheren Rendite am Aktienmarkt sollten Sie als Anleger mit langfristigem Anlagehorizont auch weiterhin zu soliden Aktientiteln oder Indexprodukten (Zum Beispiel Exchange Traded Funds ETF´s) greifen.
Benachteiligte Zertifikate
Zertifikate haben sich in der Vergangenheit steigender Beliebtheit erfreut. Aber nur solche, die in der Übergangszeit vor dem 15. März 2007 gekauft wurden oder vor dem 30. Juni 2009 verkauft werden, kommen noch in den Genuss der Steuerfreiheit - vorausgesetzt, sie wurden mindestens ein Jahr gehalten und werden nicht als Finanzinnovation eingestuft. Auf diese entfiel auch bisher schon der persönliche Steuersatz - insofern stellen sich Finanzinnovationen (z.B. Garantiezertifikate) durch die neue Steuerregelung in vielen Fällen besser gegenüber der bisherigen Praxis.
Wichtige Stichtage für die Abgeltungssteuer
15.03.2007 - Relevant für Zertifikate. Zertifikate die vor diesem Datum angeschafft wurden, können nach einjähriger Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert oder eingelöst werden.
01.01.2009 - Ab diesem Datum gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge die Abgeltungssteuer. Für verschiedene Anlageformen, die vor diesem Datum angeschafft wurden, gelten weiterhin die alten (günstigeren) Regelungen bei Veräußerung oder Einlösung
30.06.2009 - Spekulationsinstrumente (Zertifikate), die nach dem 14.03.2007 und vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, können bis zu diesem Datum steuerfrei veräußert oder eingelöst werden. Da hierfür die einjährige Haltefrist eingehalten werden muss, gilt dies somit für Zertifikate, die vor dem 30.06.2008 erworben werden.
Mein TIPP
Setzen Sie langfristigen Depotstrukturen vor dem 31.12.2008 um und nutzen Sie die Übergangsregeln für Zertifikage nicht! Ebenso sollten Sie bei den langfristigen Depotstrukturen auf Einzelaktien verzichten. Nutzen Sie besser Indexprodukte!
Immobilienfonds und Immobilien als Direktinvestments gehören ebenfalls zu den Gewinnern der Steuerreform. Sie werden wie bisher von der neuen Steuer nicht erfasst, sofern die Mindesthaltedauer 10 Jahre beträgt. Ein harter Schlag für Vermögenssparer dürfte die steuerliche Behandlung des Wertzuwachses aus Fondssparplänen sein: Die Abgeltungssteuer wird bei allen Fondsanteilen fällig, die ab 01.01.2009 gekauft werden. Gleiches gilt für alle Kursgewinne aus Investmentfonds - es sei denn, sie werden noch vor dem 01.01.2009 gekauft (Bestandsschutz).
Zertifikatefonds haben im übrigen nach dem aktuellen Referentenentwurf diesen Bestandschutz verloren!