Stichwort Einlagensicherungsfonds
Michael Vaupel in Traders Daily
vom 20. September 2007 12:00 Uhr
ENL5454
*** So, da bin ich wieder! Ich danke meinem lieben Kollegen Tom Firley für den Weihrauch, und meinem Körper für seine Genesungskräfte. Ein Tag Ruhe hat geholfen.
Eigentlich wollte ich jetzt passenderweise über die Zinssenkung der Fed schreiben…doch da ich knapp in der Zeit bin und so ein komplexes Thema nicht oberflächlich abhandeln möchte….
…gibt es stattdessen eine wohlbekannte Warnung von mir. Stichwort Einlagensicherung. (Ich finde: In Zeiten, wo einige Banken vor der pleite stehen, passt dieses Thema - vielleicht kann ich dem einen oder der anderen so Ärger ersparen.)
Denn was ist, wenn ein kleiner, unbekannter Nischenbroker Pleite geht? Was passiert dann mit Ihren Einlagen? Und sei es nur dem Guthaben auf dem Verrechnungskonto?
In Deutschland gibt es da eine schöne Einrichtung, welche „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken“ heißt. (Wie das bei unseren Schwestern und Brüdern in Österreich und der Schweiz gehandhabt wird, weiß ich nicht.) Das bedeutet: Wenn eine deutsche Bank – die Mitglied in diesem Einlagensicherungsfonds ist – pleite geht, dann springt dieser Fonds ein und zahlt die Guthaben von Privatpersonen aus.
Ausnahme: Inhaberschuldverschreibungen der jeweiligen Bank/des jeweiligen Brokers. Die sind von der Absicherung nicht betroffen.
Das ist insofern wichtig, weil z.B. Zertifikate meist als solche Inhaberschuldverschreibungen gelten. Wenn also der Emittent pleite geht, dann ist Ihr Geld weg.
Ein Punkt, den ich immer im Hinterkopf habe…und deshalb ausschließlich Zertifikate von Emittenten mit sehr gutem Kreditrating empfehle.
Zum Punkt Depot und Verrechnungskonto bei einem Online-Broker: Ich rate Ihnen, einen Broker nur auszuwählen, wenn er dem Einlagensicherungsfonds angehört!
Es gibt eine Liste mit allen Brokern/Banken, die diesem Einlagensicherungsfonds angehören. Und dann gibt es noch unterschiedliche Sicherungsgrenzen (d.h. bis zu welcher Einlagenhöhe greift die Garantie, z.B. können nur Einlagen bis zu 1 Mio. Euro garantiert werden, was für Normalsterbliche wie mich natürlich ausreicht).
Beides, sowohl die Liste selbst als auch eine Möglichkeit zur Abfragung der Sicherungsgrenze (dazu müssen Sie ein Email-Formular ausfüllen), finden Sie unter
*** Ich rate Ihnen, diesen Punkt „Einlagensicherung“ nicht zu unterschätzen. So theoretisch sind diese Überlegungen gerade bei kleineren Anbietern nicht.
Kleinere Broker/Banken schaffen es nicht unbedingt in die Schlagzeilen, können aber trotzdem Pleite gehen.
So wie im letzten Jahr z.B. die Singener Privatbank Reithinger GmbH&Co. KG. Die musste 2006 vermelden, dass sie die bei ihr unterhaltenen Einlagen nicht mehr zurückzahlen konnte.
Tja, und normalerweise hätten diejenigen, die Konto und/oder Depot bei dieser Privatbank gehabt haben, dann das Nachsehen gehabt.
Ähm, haben sie teilweise auch. Denn diese Privatbank machte den Fehler, im September 2002 aus dem Einlagensicherungsfonds auszutreten.
Für mich ein eindeutiges „Knock-Out-Kriterium“, denn Banken/Broker, die nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, meide ich wie der Teufel das Weihwasser.
Glück haben wenigstens diejenigen Anleger, die bei der Privatbank Reithinger noch vor dem September 2002 Einlagen getätigt hatten. Denn der Einlagensicherungsfonds greift fairerweise bis zum Zeitpunkt des Austritts. Sicherungsgrenze in diesem Fall: 1.541.000 Euro. Kunden der Privatbank Reithinger erhalten also ihr Geld vom Einlagensicherungsfonds, wenn die Einzahlung vor besagtem September 2002 erfolgte, und wenn es um maximal 1,54 Mio. Euro geht.
Dies nur als konkretes Beispiel. Beide Informationen – Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds und Höhe der Einlagensicherung – hätten die betreffenden Anleger vorher ausfindig machen können.
Begehen Sie nicht den gleichen Fehler wie diejenigen, die nach dem September 2002 bei der Privatbank Reithinger ihr Geld anlegten. Ich möchte nicht, dass ein einziges Mitglied der Trader´s Daily-Gemeinde auf diese Weise Geld verliert!
Bleiben Sie wachsam.
Ihr
Michael Vaupel