Steuerfreie Gewinne mit Gold
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Gold als Geldanlage
vom 11. Februar 2010, 12:00 Uhr
ENL5462
*** Diese Zuschrift erreichte mich von Erwin Z.:
„Als Leser des Traders Daily, folgende Frage, da Sie (...) Gold und Silber An- und Verkauf zum Teil behandelt haben. Ist es richtig, dass bei einem Verkauf von Gold bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr auf den Gewinn keine Abgeltungssteuer bezahlt werden muss? Diesen Hinweis hat ein Edelmetallhändler in seinem Angebot genannt. Für Ihre Antwort im vorhinein besten Dank."
Meine Antwort:
Ist richtig. Bei Gold gibt es in Deutschland keine Abgeltungssteuer. Haltedauer egal. Gewinn können Sie behalten.
Ich weiß nicht, ob das „durchgerutscht" ist im Bundesfinanzministerium, vergessen wurde. Ist aber derzeit so.
Kein ganz unwichtiger Aspekt, wie ich finde!
Gilt übrigens für Goldbarren und Anlagemünzen. Bei Sammlermünzen, bei denen ein großer Teil des Wertes auch vom Sammelwert und nicht vom Materialwert abhängt, gilt dies nicht zwangsläufig. Im Fall von Sammlermünzen müssten Sie sich auf der Seite des Bundesfinanzmnisteriums schlau machen.
Ich rate aber ohnehin eindeutig dazu: Keine Sammlermünzen, sondern ausschließlich Anlagemünzen kaufen und halten. Da wird der Wert fast ausschließlich vom reinen Materialwert bestimmt.
Und Gewinne sind nach derzeitigem bundesdeutschem Recht vollständig steuerfrei.
*** Soviel für heute. Ich gönne mir nun einen halben Tag Urlaub und werde als Rheinländer standesgemäß den „Weiberfastnacht" ein wenig mitfeiern.
Bis Morgen!
Ihr
Michael Vaupel
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Manfred Hiller (11.02. 2010 16:36 Uhr):
Hallo Herr Vaupel, bezüglich Ihres Hinweises Steuerfreiheit bei physischem Goldgewinnen würde mich interessieren ob das auch für physischeGold ETFS gilt. M.f. G. Manfred Hiller
Antworten - Kommentar von Thomas Thielemann (15.02. 2010 18:16 Uhr):
Sehr geehrter Herr Vaupel, vielen Dank für Ihre interessanten Beiträge. Bitte konsultieren Sie einmal einen Steuerberater oder das Finanzamt. Auch wenn keine Abgeltungssteuer für Gold anfällt, sind Veräußerungsgewinne ab einem bestimmten Freibetrag steuerpflichtig. Verkaufen und alles behalten geht in vielen Fällen nicht, zumal die Goldkäufer meist ihre Freibeträge ausgeschöpft haben. Im Rahmen der Steuerdiskussion in Deutschland müßte dies nochmals klargestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Thielemann
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