So sorgen Emittenten für das Auslösen eines „Knock-Outs"
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 22. Dezember 2009, 12:00 Uhr
ENL5454
*** Letzte Woche warnte ich vor bestimmten Turbo-Zertifikaten. Ich schrieb:
"Gefährdet sind Scheine, bei denen a) die Knock-Out-Barriere dem Basispreis entspricht und b) der aktuelle Kurs des Basiswertes sich dieser Barriere sehr genähert hat."
Und weiter: „Würden Sie Ihre Hand dafür ins Feuer legen, dass der Emittent nicht für das Erreichen der Knock-Out-Barriere sorgt? Ich ganz bestimmt nicht. Vielmehr rechne ich in solchen Fällen geradezu damit, dass der Emittent für das Erreichen der Knock-Out-Barriere sorgen wird."
Das ist keine Legendenbildung und auch keine Verschwörungstheorie. Ich habe dazu schon einige Male etwas geschrieben, und möchte dies wegen der Wichtigkeit des Themas wiederholen.
Obige Einschätzung von mir ist begründet. Denn die von mir beschriebene und geradezu erwartete Vorgehensweise von Emittenten ist völlig legal. Und genau deshalb wird diese Möglichkeit von den Emittenten auch genutzt.
Um sich rechtlich abzusichern, finden sich in den entsprechenden Verkaufsprospekten der Emittenten Formulierungen, die eine solche Vorgehensweise möglich machen. Formulierungen wie diese:
"Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Anbieterin und mit ihr verbundene Unternehmen im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit bzw. zur Absicherung von Risikopositionen aus den begebenen Optionsscheinen Geschäfte in dem Basiswert bzw. in auf den Basiswert bezogenen Derivaten tätigen, und dass insbesondere unter ungünstigen Umständen (niedrige Liquidität des Basiswertes) ein solches Geschäft den Eintritt eines Stopp-Loss-Ereignisses auslösen kann."
Nun wissen Sie, was mit solchen Formulierungen gemeint ist, die die meisten Privatanleger sicherlich überlesen (denke ich mal). Dieses Risiko besteht explizit bei Scheinen, die bei Erreichen der Knock-Out-Barriere wertlos verfallen.
Bei Scheinen, bei denen bei Erreichen der Knock-Out-Barriere noch ein Restwert ausbezahlt wird, besteht dieses Risiko nicht bzw. lediglich in stark verringerter Form: Denn bei dieser Kategorie löst der Emittent normalerweise seine Hedge-Position auch erst bei Erreichen der Knock-Out-Barriere aus.
Aus diesem Grund kann ich vor Long- und Short-Zertifikaten OHNE Restwertauszahlung bei Erreichen der Knock-Out-Barriere nur warnen, wenn der Kurs des Basiswertes dieser Knock-Out-Barriere sehr nahe gerückt ist!
*** Einige Trader setzen leider gerade auf solche Scheine, weil diese den höchsten Hebel haben.
Das mit dem Hebel stimmt zwar - aber dafür wirkt diese fatale Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere. Diese Anziehungskraft wird umso größer, je näher die Knock-Out-Barriere rückt. Finger weg von solchen Scheinen!
Fazit: Die „Anziehungskraft der Knock-Out-Barriere" gilt für Long- und Short-Zertifikate, die bei Erreichen der Knock-Out-Barriere wertlos verfallen.
Bitte beachten Sie: Das ändert nichts daran, dass Long- und Short-Zertifikate, bei denen die Knock-Out-Barriere mehr als Pi mal Daumen 5% entfernt sind, sehr gute Instrumente zum optimalen Ausreizen einer Kursbewegung sind. Ich halte jedoch nichts davon, nur die Vorteile bestimmter Anlageformen zu betonen, sondern möchte Sie auch vor den Risiken warnen.
So steht es geschrieben.
(Nämlich hier, im Trader´s Daily.)
Mit herzlichem Gruß!
Ihr
Michael Vaupel
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Dieter Hust (22.12. 2009 12:42 Uhr):
Dem kann ich nur beipflichten. Jedoch, ganz übel wird es, wenn dann kurz vor dem erreichen einer solchen Barriere, die Bank den Handel "aus technischenGründen" einstellt und keine Chance mehr besteht, im letzten Augenblick noch abzuspringen. Ganz groß ist da die Bank mit unseres Volkes Namen und Schweizer Vorturner... Schöne Feiertage D.Hust
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