Schweizer Verschärfung des Börsengesetzes

in Traders Daily zum Thema Weitere Börsenthemen
vom


Gestern titelte ich mit: "Vorsicht: Front Running, Pushen und Scalping!"

Und kurz nach Versand bekam ich mit, dass es diesbezüglich gute Nachrichten gibt. Denn in der Schweiz ist das Börsengesetz diesbezüglich verschärft worden. Beziehungsweise, es steht kurz davor...denn der Ständerat muss wohl noch zustimmen. Ehrlich gesagt bin ich aber überfragt, was die Einschätzung von Schweizer Gesetzgebungsverfahren betrifft. Insofern kann ich mit großer Offenheit sagen: Ob es nun endgültig verabschiedet wird, weiß ich nicht. Aber ich würde es mir wünschen. Denn:



Die Verschärfung des Schweizer Börsengesetzes finde ich absolut sinnvoll. Was verschärft würde: Jeder, der unter Finanzmarktaufsicht steht, dürfte keine vertraulichen Insiderinformationen mehr ausnützen. Im Grunde selbstverständliche Finanzmarkt-Hygiene, galt aber wohl bisher nicht für bestimmte Hedgefonds.

Zudem würden diese Straftaten auch als Vortat zu potenzieller Geldwäsche bewertet. Das würde bedeuten, dass nicht die Kantone die Strafverfolgung übernehmen würden, sondern die Bundesanwaltschaft. Und wenn da kompetente "Bluthunde" sitzen, dann verspricht das einen hohen Abschreckungseffekt.

Übrigens: Die Verschärfung gilt NICHT für Rohstoffe, Edelmetalle und Währungen. Die Schweizer Sozialdemokraten wollten die Verschärfung auch auf diese Bereiche ausdehnen, fanden dafür aber keine Mehrheit.

Nun, ist bei Rohstoffen und Edelmetallen wohl in der Praxis kaum relevant. Denn da handelt es sich um so große Basiswerte, dass eine vertrauliche Insiderinformation mit großer Wirkung unwahrscheinlicher ist als bei Aktiengesellschaften.

Beim Thema Währung hätte ich die Verschärfung aber durchaus begrüßt. Denn stellen Sie sich vor, dass die Schweizer Zentralbank (SZB) ihre gegebene Garantie für den Franken ändern würden. Sie wissen ja: Die SZB garantiert, dass der Franken gegenüber dem Euro nicht stärker aufwertet als auf 1,20.

Diese Aussage ist absolut glaubhaft und die SZB ist damit auch in einer komfortablen Position. Denn wenn der Franken stärker als 1,20 werden würde, dann könnte die SZB sozusagen unbegrenzt Franken gegen Euro verkaufen. Denn Franken hat sie genug, kann sie zur Not selber drucken. Gegen die eigene Währung vorzugehen ist einfacher als das Gegenteil.

Die Märkte (= die Mehrheit der Marktteilnehmer) glaubt der SZB diese Aussage, deshalb steht der Franken auch ziemlich genau bei 1,20 je Euro.

Und nun stellen Sie sich vor, die SZB beschließt, den Franken etwas stärker aufwerten zu lassen, auf z.B. 1,15 Franken je Euro.

Wer diese Insider-Information hätte, könnte sich sofort am Devisenmarkt oder mittels Zertifikaten mit hohem Hebel entsprechend positionieren. Er oder sie könnte sich nahezu sicher sein, dass nach Bekanntgabe einer solchen Entscheidung der Franken in Richtung 1,15 rasen würde.

Das wäre das Ausnutzen einer Insider-Information. Und da der Vorschlag der Schweizer Sozialdemokraten nicht durchkam, ist dies offensichtlich weiterhin legal. Wie gesagt, Verschärfung gilt nicht für den Devisenmarkt.

Meiner Ansicht nach ist dies eine klare Schwachstelle des neuen Gesetzeswerkes. Doch insgesamt ist die Verschärfung immerhin ein Fortschritt. Dies findet (wie immer durchaus subjektiv) und sendet Ihnen freundliche Grüße:

Ihr

Michael Vaupel

Diplom-Volkswirt / M.A.

Chefredakteur Trader´s Daily


von
Michael Vaupel
Michael Vaupel

Michael Vaupel ist einer der führenden Rohstoff- und Derivate-Experten. Bereits während seiner Studienzeit hat er als Finanzjournalist und Analyst gearbeitet.

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Kommentar von Urs Leuppi

Lieber Herr Vaupel Die offizielle Abkürzung für die "Schweizer Zentralbank" lautet: SNB = Schweizerische Nationalbank. Nüt für unguet! Man kann ja nicht alles wissen. Herzliche Grüsse Urs Leuppi

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