Schnipp und schnapp, Zöpfe ab!
Axel Retz in DAX Daily
vom 20. Juni 2007 08:30 Uhr
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Liebe Leserinnen und Leser,
es muss schlimm sein, wirklich schlimm. Aber glücklicherweise kenne ich es nicht: Einige meiner Kollegen von den „Daylies" klagen immer wieder darüber, wie schwierig es ist, jeden Tag ein neues, interessantes Thema aus dem Hut zu zaubern.
Nun ja. Klaus Wussow ist gestern gestorben. Als Professor Brinkmann brillierte er in der „Schwarzwaldklinik", die leider nicht börsennotiert ist). Immerhin schaffte es die Serie, die höchsten jemals erzielten Einschaltquoten für eine TV-Serie zu erzielen.
Salman Rushdie, im Februar 1989 durch den damaligen iran. Staatschef Khomeni indisch-britischer Schriftsteller, wurde ebenfalls gestern in Großbritannien anlässlich seines 60. Geburtstages von Queen Elizabeth II mit Ritterwürden versehen. Der pakistanische Religionsminister Ijaz ul-Haq erklärte das als Grund für Selbstmordanschläge.
Die Organisation „Schüler helfen Leben" sammelte 2,1 Mio. Euro ein.
Nicht die Schwarzwaldklinik, nicht Salman Rushdie und auch nicht die löbliche Schüleraktion habe ich heute auserkoren. Nein, heute geht es um den Kopf!
Mit „Wir schaffen die alten Zöpfe ab" war die FDP 1969 in den Wahlkampf gezogen. Ursprünglich lautete der Slogan auf „schneiden", was dann aber entschärft wurde.
Nun steht das F in F.D.P., die deren Name sich anders als der der anderen Parteien aus irgendwelchen Gründen durch Punkte untergliedert, ja nicht für Friseur. Genau so wenig, wie eine Westerwelle eine neue Trendfrisur ist.
Mit dem Zöpfe abschaffen könnte es für die F.D.P. bald schwieriger werden. Denn ihr Vorsitzender stellt eine der Speerspitzen im Kampf gegen bundesweite Einheitslöhne dar. Da fragt es sich, wer in Zukunft noch die Schere führen will. Denn nach dem gestern beschlossenen Gesetzesentwurf der Koalition besteht folgendes Bild:
Einen bundesweiten Mindestlohn wird es nicht geben. Wohl aber "so etwas" wie sittenwidrige Löhne.. Deren Feststellung obliegt jedoch weiterhin wie schon heute der Gerichtsbarkeit. Und die hat in der Vergangenheit auf „sittenwidrig" plädiert, wenn ein Lohn um 20 – 30 Prozent unterhalb des Tariflohns lag.
Genau hier lohnt es sich, einmal nachzurechnen. Denn im Friseurhandwerk beträgt die Untergrenze der Tariflöhne aktuell 3,18 Euro. Davon noch einmal 30 Prozent abgezogen, ergibt sich für eine volltags tätige Friseurin ein möglicher Monatslohn von brutto 368,51 Euro, bevor die Sittenwidrigkeit greift.
Darüber gibt es beim besten Willen nichts mehr zu diskutieren. Aber das hat die Koalition ja auch nicht getan. „Grundsatzdifferenzen" seien am Ende ausgeklammert worden, lobte sich die Koalition selbst und freute sich über den neuen Beweis ihrer „Handlungsfähigkeit".
Armes reiches Deutschland!