Neues von Basel III
Miriam Kraus in Rohstoff Daily zum Thema Rohstoffe
vom 27. Juli 2010, 20:00 Uhr
ENL5454
Freude bei den Finanzinstituten! Die wichtigsten Bankenaufseher haben gestern Abend ein neues Regelwerk unter "Basel III" veröffentlicht und sind dabei recht freundlich mit den Banken umgegangen.
Was ist neu?
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Leverage Ratio
Die Leverage Ratio, oder Verschuldungsquote, die in den USA gebräuchlich ist, in Europa allerdings bislang umstritten war, da sie jegliche Risiken der auszugebenden Kredite ignoriert, soll verpflichtend 2018 eingeführt werden. Bis dahin gibt es eine zweistufige Übergangsphase.
Die Verschuldungsquote soll dann bei 3% liegen. Das bedeutet, dass Banken dann künftig mit dem 33-fachen ihre Eigenkapitals, in Form von Fremdkapital "herumspielen dürfen". Oder anders ausgedrückt: sie dürfen sich in Höhe des 33-fachen ihre Eigenkapitals verschulden. Das überrascht, ursprünglich hatte man angenommen, der Fremdkapitalhebel würde nur bei 25 angesetzt, also einer Verschuldungsquote von 4%. Aber na ja, so ist das, wir leben nun mal in einer auf Kredit basierenden Welt.
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Tochterfirmen und Beteiligungen von Dritten
Hier gab es ganz liebenswürdige Zugeständnisse an die Banken. Worum geht's?
Also, oftmals haben Banken ja irgendwelche Tochterfirmen. An denen sind dann aber bisweilen auch andere, Dritte beteiligt. Bislang dürfen die Banken, das auf diese Dritten entfallende Kapital der Tochterfirmen nicht zu ihrem Eigenkapital hinzu rechnen - müssen aber natürlich die Risiken der Tochterfirmen zu 100% tragen.
Damit waren die Banken eigentlich gar nicht einverstanden und so mokierten sie, sie würden gezwungen, die Tochterfirmen entweder komplett zu übernehmen oder zu verscheuern.
Die Aufseher von Basel III trösten nun: man wolle den Banken da ein wenig entgegen kommen und auch die Minderheitsanteile der Dritten zumindest "vorsichtig [zum Eigenkapital der Mutterbank] anrechnen", sofern es sich bei der Tochter auch um eine Bank handelt.
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Künftige Steuererträge
Geplant war ursprünglich, künftige Steuererträge vom Eigenkapital abzuziehen. Doch die japanischen Banken waren dagegen. Deshalb werden künftig noch unrealisierte Steuererträge nicht mehr voll vom Eigenkapital abgezogen. (bis 10% vom Tier-1-Kapital)
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Liquiditätsregeln
Hierbei geht es vor allem darum, ob Banken ihre liquiden Mittel nur in Form von Staatsanleihen halten dürfen (wie es ursprünglich geplant war), oder ob die Mittel auch in Anleihen von gut bewerteten Unternehmen geparkt werden dürfen. Vor allem den Deutschen war dieser Punkt sehr wichtig. Die Aufseher wollen hier Zugeständnisse machen. Tja, angesichts der vielen hochverschuldeten Staaten, sicher keine schlechte Lösung.
Außerdem soll es eine Liquiditätskennzahl geben, die dafür sorgen soll, dass die Banken im Ernstfall flüssig bleiben, aber auch erst ab 2018.
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Kreditausfallrisiken
Auch hier wurden die Vorschriften abgeschwächt, nachdem die Banken darauf aufmerksam gemacht hatten, dass das ansonsten negative Konsequenzen für die Derivate haben würde.
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