Jochen Steffens in Investors Daily
vom
Wie sie wissen, nicht nur viele gebeutelte Kleinanleger, sondern auch die Versicherungskonzerne sitzen auf Aktien, die mittlerweile deutlich weniger wert sind, als in ihren Bilanzen ausgewiesen. Gerüchten zufolge bilanzieren einige Versicherungen ihre Aktienpakete noch zu einem Daxstand von 7000 Pkt!
Die Misere war bekannt und führte zu allerlei Gerüchten im Markt, die mitverantwortlich für den Versicherercrash gewesen sind. Nun haben die Wirtschaftsprüfer angesichts dieser Situation die Regeln für die Bilanzierung aufgeweicht. Um es mal einfach auszudrücken. Aktien müssen dann abgeschrieben werden, wenn sie für ein halbes Jahr 20 % unter den bisherigen Bilanzwert gefallen sind oder sich länger als ein Jahr durchschnittlich um mehr als 10 % verbilligt haben.
Aber auch dann ist eine Abschreibung nicht unbedingt nötig. Sollte der Versicherer beweisen können, dass der Wert einer Aktie bedeutend höher als der aktuelle Aktienkurs steht, also die Aktie unterbewertet sei, dann muss diese Aktie nur zum Teil oder gar nicht abgeschrieben werden. Für das Jahr 2002 bedeutet das, dass die Versicherer ihre Aktienbestände am Ende des Jahres im Prinzip nur für den Dax Durchschnitt des vollen Jahres abschreiben müssen. Der dürfte zur Zeit bei 4000–4500 Pkt liegen.
Diese Nachricht hatte bisher auf die Versicherer kaum Einfluss. Das hat wohl mit den heutigen Gerüchten im Finanzsektor zu tun.