Leerverkaufsverbot
Henrik Voigt in DAX Daily
vom 15. August 2011, 08:30 Uhr
ENL5454
am Freitag erreichte den Markt die Meldung, dass es in mehreren europäischen Ländern ein Leerverkaufsverbot nach den dramatischen Kursverlusten in den letzten Handelstagen geben solle. Wie die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA mitteilte, sollen diese Verbote für bestimmte Leerverkäufe in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien gelten. Die französische Aufsichtsbehörde AMF hat für die nächsten 15 Handelstage den Leerverkauf für Bankentitel sowie Versicherer untersagt. An der Börse in Athen sind Leerverkäufe für zwei Monate bereits am Montag verboten worden. Ein EU-weites Leerverkaufsverbot ist allerdings nicht vorgesehen.
In Deutschland sind ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen seit Sommer letzten Jahres nicht mehr zugelassen. Bei ungedeckten Leerverkäufen werden Titel verkauft, die zuvor nicht geliehen wurden, was die Spekulationsneigung erhöht. Weiterhin erlaubt ist der gedeckte Leerverkauf. Dabei werden in Erwartung fallender Aktienkurse Aktien verkauft, die sich gar nicht im Depot befinden, sondern zuvor lediglich über einen Broker geliehen wurden. Dies geschieht mit der Absicht, diese später zu günstigeren Kursen wieder zurückzukaufen, um sie dem Broker wieder zurückzugeben. Die Differenz zwischen dem Leerverkauf und dem anschließenden Rückkauf (Coverbuy) ist der Profit des Shortsellers. Das Prinzip ist also einfach.
Mit dem Verbot von Leerverkäufen versuchen die Regulierer, zusätzlichen Verkaufsdruck durch den Verkauf geliehener Aktien aus dem Markt zu nehmen. „Normale" Verkäufe werden dadurch nicht unterbunden. Sofern sich auch auf einem ermäßigten Niveau keine Käufer finden, fallen die Kurse also weiterhin. Zusätzlich wird mit einem Leerverkaufsverbot verhindert, dass sich die häufig sehr rasanten Zwischenerholungen durch die Eindeckungskäufe von Leerverkäufern ausbilden, da der Markt dann ausschließlich auf ordentliche Käufe angewiesen ist. Bereits während der letzten Finanzkrise 2008 hat sich gezeigt, dass ein Leerverkaufsverbot gern nach hinten losgeht. Nach den damaligen Verboten im 2. Halbjahr 2008 fielen die Zwischenerholungen nämlich immer kleiner aus und der Abwärtstrend verstetigte sich. Aber vielleicht werden ja bald staatliche Prämien für den Aktienkauf ausgegeben oder man verbietet Aktienverkäufe ganz? Warum nicht ganz in sozialistischer Manier die Marktkräfte außer Funktion setzen, wenn die Reaktion nicht genehm ist? Wir retten ja auch jedes große Schrottunternehmen und jeden Pleitestaat mit Steuergeldern, die eigentlich gar nicht da sind.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Werner Bläser (15.08. 2011 09:51 Uhr):
Was mich derzeit stört, ist die Einigkeit unter allen Börsenbeobachtern, die ich lese. Alle meinen, nach einer kurzen Zwischenerholung geht es weiter bergab. Was ist, wenn die absoluten Horrorzahlen des US-Wachstums ausbleiben und keine europäische Grossbank pleite geht? Dann könnte es eine gigantische Shortsqueeze geben.
Antworten - Kommentar von rinek (15.08. 2011 10:49 Uhr):
Sehr geehrter Herr Voigt, treffender hätten es die Superkabarettisten von "Neues aus der Anstalt" auch nicht formulieren können. Sehr gut
Antworten - Kommentar von Hartmut Fischer (15.08. 2011 13:20 Uhr):
Ich halte vom individuellen Besitzer der Aktien nicht ausdrücklich genehmigte Ldeerverkäufe fürl kriminell, weil sie ein schwerer Eingriff in fremdes Eigentum sind, also zumindest versuchter Diebstahl ! Im übrigen wäre eine sinnvolle Beschränkung von Derivaten dringend notwendig, um den Finanzmarkt zu stabilisieren. Die durch mißbrauchte Derivate induzierte Volatilität nützt doch höchstens Spekulanten und auf jeden Fall den Banken, die ja an jeder Transaktion verdienen, das Risiko aber wie geschehen im Zweifelsfall per Erpressung oder anderweitiger "Geneigtmachung" der "verantwortlichen" Politiker auf die Steuerzahler abwälzen. Ich warte noch immer auf einschneidende Konsequenzen für die Berteiligten dieser ungeheuerlichen Schweinerei, im Zweifelfall auch einen Volksaufstand !
Antworten - Kommentar von Albert Karl (15.08. 2011 19:40 Uhr):
Sehr geehrter Herr Voigt, es ist doch völlig richtig, wenn ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen bei uns nicht mehr zugelassen sind. Sie wissen doch selbst, dass Hedge-Fonds zum Teil immer noch die Speerspitze der globalen Spekulation sind. Solche Fonds können also Leerverkäufe tätigen und sich beliebig verschulden, ohne von einer Finanzaufsichgt überwacht zu werden. Das muss man sich mal vorstellen! Zudem sind Hedge-Fonds oft hochvolatil und riskant. Man sollte also denken, dass es so ziemlich der schlechteste Ort für Pensionsfonds oder konservative Investoren ist, ihr Geld zu investieren. Vielleicht erinnern Sie sich noch: Dennoch schaffte es die Investmentbank Credit Suisse First Boston im Mai 2002, ein Portfolio von Krediten an Hedge-Fonds in Höhe von 250 Millionen Dollar in eine hochwertige Anleihe umzuwandeln, die sie "Collateralized Fund Obligation" nannte. Die Anleihe wurde meines Wissens ohne Probleme in mehreren Tranchen platziert. Wissen Sie, der ganze Prozess geht so lange gut, wie das Finanzsystem insgesamt nicht in ernsthafte Probleme gerät. Wenn aber die Kreditversicherungen nicht mehr erfüllt werden können, bricht das Kartenhaus in sich zusammen. Investoren, die dachten, dass sie Anleihen höchster Bonität im Portfolio haben, merken dann plötzlich, dass sie Junk Bonds gekauft haben. Deshalb bin ich schon enttäuscht, dass Sie als ausgewiesener Kenner der Zusammenhänge bei diesem Bericht offensichtlich vorher "Kreide gefressen" haben. Gruß, Albert Karl
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