Knock Out: So machen Sie den Verlust wenigstens steuerlich geltend
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 31. März 2009, 12:00 Uhr
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Ein paar Leserfragen!
*** Trader´s Daily-Leser Robert K. Mein Broker hat mir in der Jahresbescheinigung etliche Transaktionen nicht aufgeführt, mit dem Hinweis, dass es sich bei vorzeitigen KO's um keine Veräußerungen, sondern um Ausbuchungen handelt. Daher kann ich diese Verluste nicht steuerlich geltend machen. Ist dies korrekt? Es waren ausschließlich Hebel-Zertifikate, MIT Restwert, also keine Nullwerte. (Ausgeknockt natürlich innerhalb der Jahresfrist)."
Meine Antwort:
Ich habe mehrfach darauf hingewiesen - mit erhobenem Zeigefinger? -, dass Sie im Fall eines „Knock-Outs" (und welcher Zertifikate-Trader hat das noch nicht erlebt, bitte ehrlich sein?) vorsichtshalber auf jeden Fall über die Börse oder im Direkthandel mit dem Emittenten verkaufen sollen.
Auch, wenn der Restwert nur 0,01 Cents je Schein beträgt - normalerweise haben Sie nach dem Knock-Out noch ein paar Tage Zeit, zu diesem Kurs zu verkaufen. Wenn Sie das nicht tun, wird der Schein ausgebucht und der Restwert überwiesen.
Im Grund würde es keinen Unterschied machen - doch es soll einige Finanzämter geben, die Probleme mit der Anrechenbarkeit des Verlustes machen, wenn es ein „Ausbuchen" und kein „Verkauf" war.
Deshalb mein Rat: Vorsichtshalber immer „Verkaufen", auch nach Knock-Out. Dann wird der Verlust steuerlich berücksichtigt, immerhin.
Wirklich „merkwürdig" aber, dass der Broker des Lesers Ausbuchungen gar nicht aufführt! So etwas habe ich bei meinem Broker noch nie erlebt. Wundert mich...denn normalerweise sollten auch die Ausbuchungen aufgeführt werden. Wenn das Finanzamt das dann nicht anerkennt, ist dies eine andere Sache - aber sozusagen in „vorauseilendem Gehorsam" das direkt weglassen? Also ich weiß nicht!
Wie gesagt, ich habe diese Erfahrung nicht gemacht und weiß nicht, wie das bei anderen Brokern ist.
Und da ich kein Jurist bin (zum Glück, hätte ich an dieser Stelle wie üblich fast geschrieben), muss meine Antwort an dieser Stelle enden. Ob der Leser einen Rechtsanspruch auf Auflistung der Ausbuchungen hat, weiß ich nicht. Ich würde an seiner Stelle auf jeden Fall beim Broker nachhaken und eine solche Auflistung verlangen.
*** Trader´s Daily-Leser Erich R. fragt:
„Ich hätte eine Frage zu einem Zertifikat auf den Euro Bund: DE000SG0ZQG1. Der Kurs des EuroBund steht im Moment bei 124,41 - der Basispreis des Zertifikates steht bei 114,519 -
die Knockout Barriere liegt bei 115,62. Dass Zertifikat (endlos) wird noch gehandelt, obwohl die Knockout Barriere doch bereits überschritten ist. Wo liegt nun die tatsächliche Barriere?"
Meine Antwort:
Ich war zunächst etwas irritiert, da ich nach der Frage des Lesers davon ausging, es sei ein Short-Zertifikat.
Ist es aber gar nicht!
Es ist ein Long-Zertifikat, welches also von einem Anstieg des Bund-Futures profitiert. Und bei Long-Zertifikaten gilt natürlich: So ein Schein verfällt nur, wenn die Knockout-Barriere UNTERSCHRITTEN wird. Also alles in Ordnung bei diesem Schein...
Soviel für heute. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag!
Michael Vaupel
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