Kann der Emittent Zertifikate "einstampfen"?
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Derivate & Hebelprodukte
vom 14. März 2006 12:00 Uhr
ENL5454
Eine Frage von Trader's Daily-Leser Martin K.:
"Ich halte schon seit längerer Zeit Open End-Zertifikate auf Silber und Zucker (diese Zertifikate wurden von Ihnen empfohlen, danke schön), mit denen ich zum Teil schon über 300 % im Plus bin. Ich würde aber diese Zertifikate gern noch langfristig halten, da ich mir von diesen beiden Rohstoffen trotz des schon gewaltigen Anstiegs langfristig noch wesentlich höhere Kurse verspreche. Jetzt zu meiner Frage: Könnte es aus irgendwelchen Gründen sein, dass die emittierenden Banken irgendwann einfach diese Zertifikate einstampfen, und ich stehe mit leeren Händen da anstatt mit ein paar Hundert Prozent Gewinn? Ich hoffe doch, dass die Bank mir das vorher mitteilen müsste und mir die Chance zum Verkauf geben müsste, oder?"
Meine Antwort:
Keine Sorge! Der Emittent kann solche Zertifikate nicht einfach "einstampfen". Er hat lediglich folgende Möglichkeit:
Bei den "Open End"-Zertifikaten handelt es sich – wie der Name schon sagt – um Zertifikate, die prinzipiell keine Laufzeitbegrenzung haben. "Prinzipiell" deshalb, weil die Emittenten sich natürlich eine Hintertür offen halten möchten. Das ist verständlich, denn es kann ja z.B. sein, dass sich ein Emittent völlig aus dem Zertifikatemarkt zurückziehen möchte. Wenn ein Zertifikat aber wirklich "endlos" laufen würde, könnte er das nicht. Deshalb dieses Sonderkündigungsrecht, das die Emittenten sich selbst einräumen (das ist so üblich – mir ist jedenfalls kein Emittent bekannt, der das nicht so handhabt).
Also: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten.
Natürlich nennt das der eine Emittent so, der andere so ... bei einem Haus heißt das z.B. "Issuer Call". Aber keine Sorge, wenn der Emittent das Open End-Zertifikat kündigen möchte, dann muss er das mindestens ein Kalenderjahr vorher ankündigen. Und nach diesem Jahr wird das entsprechende Zertifikat keineswegs ohne Entschädigung eingestampft – sondern der/die Halter(in) erhält natürlich den fairen Wert ausbezahlt.
Und bei Open End-Zertifikaten entspricht der faire Wert nahezu dem aktuellen Börsenkurs, da solche Zertifikate fast gar keinen Zeitwert haben (im Gegensatz zu Optionsscheinen).
Also: Keine Sorge wegen des Sonderkündigungsrechts der Emittenten! Wie üblich gilt aber auch hier: Am besten schauen Sie bei Ihrem konkreten Schein im Verkaufsprospekt nach, dort muss erläutert sein, wie solche Fälle gehandhabt werden.
Ja, ich weiß, diese Verkaufsprospekte sind grotten-langweilig ... aber es geht schließlich um Ihr Geld (und manchmal habe ich das Gefühl, dass die Verkaufsprospekte absichtlich so umständlich und langweilig gehalten sind, damit sie von den Kleinanlegern nicht vollständig gelesen werden).
Bei meinen Empfehlungen ist es Standard, dass ich den Verkaufsprospekt durcharbeite. (Und das ist der Teil meiner Arbeit, der so ziemlich am wenigsten Spaß macht.)
Viele Grüße,
Michael Vaupel