Informationen zum Thema Doppelbesteuerung

in Traders Daily zum Thema Weitere Börsenthemen
vom


*** Trader´s Daily-Leser Uli schrieb mir:

"Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer würde mich auch noch die unterschiedliche Art der Verrechnung mit der ggf. vorher abgezogenen ausländischen Quellensteuer der jeweiligen Länder interessieren. Welche Länder sollte ein Kleinanleger eher meiden, weil man nicht ohne Papierkrieg (Erstattungsanträge und entsprechende Wartezeiten) an seine ausländischen Dividenden kommt?"



Meine Antwort:

Also heute mal ein ganz besonders attraktives und unterhaltsames Thema, Doppelbesteuerung...

Für bundesdeutsche Anleger gilt: Um ohne Doppelbesteuerung die eigenen Kapitalerträge legal aus dem Ausland zu erhalten, ist etwas notwendig, für welches ein eigenes Wort geschaffen wurde:

Doppelbesteuerungsabkommen.

Ein solches besagt z.B., dass im Ausland abgezogene Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet wird.

Diese Doppelbesteuerungsabkommen werden zwischen Staaten abgeschlossen. Richtiger Ort für die Recherche ist deshalb das Bundesfinanzministerium.

Und wie das in der heutigen Zeit so ist, lässt sich das alles komfortabel von zu Hause aus klären. Sprich: Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine Liste der Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden sind.

Wenn ein Land nicht auf der Liste ist, dann können Sie es vergessen, wenn Sie ausländische Steuer angerechnet haben möchten.

Wenn ein Land auf der Liste ist...dann sollten Sie sich die Details des Doppelbesteuerungsabkommens anschauen. Deshalb beantworte ich diese Frage auch nicht "pauschal", sondern verweise auf eine entsprechende Auflistung des Bundesfinanzministeriums, alphabetisch sortiert nach Ländern.

Wen es betrifft, der möge unter folgendem Link nachschauen, ob und wenn ja in welcher Form ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert:

Link Doppelbesteuerungsabkommen

*** Und noch ein Nachtrag zur Abgeltungssteuer.

Auf einen negativen Aspekt hat mich Trader´s Daily-Leserin Irmgard B. aufmerksam gemacht. Den Aspekt hatte ich überhaupt nicht auf dem Radar, weswegen ich die Leserin dazu hier zu Wort kommen lasse:

"Es war der Dolchstoss aller kleinen Investmentclubs, wie auch unseren, den wir wegen Einführung der Abgeltungssteuer nach 10 Jahren auflösen mussten. Das lag daran, das die kleinen Clubs leider nicht wie Investmentfonds behandelt werden und wir bei jedem Verkauf, die Gewinne jedem einzelnen Gesellschafter zuordnen müssen und nicht wie bei den Fonds einmal im Jahr bei der jährlichen Abrechnung. Dadurch entsteht für den Kassierer ein riesiger Aufwand, der ohne zusätzliche Software gar nicht zu bewältigen ist. Ich muss sagen, dass mich das damals doch sehr geärgert hat, da durch die Investmentclubs Deutschland ein wenig Aktienkultur bekam. Hinzu kam, dass viele Banken diesen Verwaltungsaufwand auch nicht mehr mitgemacht haben und den Investmentclubs gekündigt haben. Und die Banken, wie z.B. die Sparkasse, sprich der S-Broker, die das noch anbieten, lassen sich das ordentlich bezahlen."

Sicher nicht besonders förderlich in Bezug auf die "Aktienkultur" in Deutschland. Dank an die Leserin für diesen interessanten Hinweis auf die Investmentclubs.

Mit herzlichem Gruß!

Ihr

Michael Vaupel

Diplom-Volkswirt / M.A.

Chefredakteur Trader´s Daily


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Michael Vaupel
Michael Vaupel

Michael Vaupel ist einer der führenden Rohstoff- und Derivate-Experten. Bereits während seiner Studienzeit hat er als Finanzjournalist und Analyst gearbeitet.

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