Immobilien: Nostalgie und Behausung, aber kein sinnvoller Vermögenswert mehr

Georg Pröbstl in Nebenwerte Daily zum Thema Aktien
vom


von Georg Pröbstl

Lieber Leser,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Ungleichbehandlung von Immobilien und anderen Vermögensarten bei der Erhebung der Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig.


Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter muss der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung finden, die alle Vermögensarten von Immobilien, über Betriebsvermögen, bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber mich erstaunen die Urteile von deutschen Gerichten schon lange nicht mehr. Früher war das anders. In jungen Jahren dachte ich nämlich, die deutschen Gerichte seien unabhängig. Wenn ich mir aber die Rechtsprechung, wie aktuell zum Thema Erbschaftsteuer von Immobilien, ansehe, bekomme ich daran immer stärkere Zweifel. Mir drängt sich der Eindruck auf: Die deutschen Gerichte werden immer mehr zum verlängerten Arm des Fiskus.

Ich frage mich: Wie kann man Dinge, die nicht gleich sind, gleich behandeln? Nehmen wir einfach einmal das Thema „Immobilien“.

Erster Fall: Grunderwerbsteuer. Unter Bundeskanzler Kohl wurde diese vor rund 15 Jahren stark von 1,5 auf 3,5 Prozent erhöht. Wer eine Immobilie kauft, muss 3,5 Prozent vom Kaufpreis an das Finanzamt abführen. Dazu kommen saftige Notarkosten. Das sind dann noch einmal etwa 1,5 Prozent vom Kaufpreis. In der Summe dürfen Immobilienkäufer etwa 5 Prozent vom Kaufpreis für nichts und wieder nichts (oder fast nichts) abdrücken. In München kostet eine größere Eigentumswohnung locker 300.000 Euro. 5 Prozent davon sind 15.000 Euro. Nur an Gebühren! Für dieses Geld muss Otto-Normalverdiener etwa 6 oder 7 Jahre lang arbeiten und sparen.

Interessant ist hier übrigens der ursprüngliche Zusammenhang zwischen der auf 3,5 Prozent erhöhten Grunderwerbsteuer und der inzwischen abgeschafften Eigenheimzulage. Bei Erhöhung der Grunderwerbsteuer verkündete die Regierung Kohl: Wir wollen den normalen Hausbesitzer mit der höheren Steuer nicht benachteiligen und gönnen ihm deshalb als Ausgleich die neue Eigenheimzulage – etwa 20.000 Euro in 8 Jahren. Seit dem 1. Januar 2006 ist die Eigenheimzulage weg. Die Grunderwerbsteuer bleibt. Otto-Normalbürger wird in diesem Land wirklich verkohlt und zum Hanswursten degradiert.

[Fortsetzung weiter unten]


Anzeige

Weshalb die Börsen demnächst rapide abstürzen werden – und warum Sie dieser Crash z. B. +270,2% reicher machen wird …“

Roland Fressl erzielt mit seiner Trendfolge-Strategie seit 1990 unglaubliche +84,1% Performance – Jahr für Jahr!

Während der 2008er Finanzkrise waren es sogar unglaubliche +270,2% – während weltweit alle Anleger Zeter und Mordio schrien.

Jetzt schlägt sein Trading-System erneut Alarm.

Roland Fressl lädt Sie heute ein, seine in der Finanzkrise erprobte +270,2%-Gewinn-Strategie nachzumachen.

Haben Sie den Mut, jetzt einzusteigen? Maximal 100 Tradern steht diese Chance jetzt offen.

Erfahren Sie hier mehr!



Artikel bewerten
Durschnittliche Wertung:
0 Sterne
Wertungen:
0 insgesamt
Artikel weiterempfehlen
Kommentar abgeben

* = Pflichtfeld, bitte unbedingt ausfüllen

Kommentare Kommentar abgeben