Gold, Silber und die Mehrwertsteuer
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Value Analyse
vom 4. September 2009, 12:00 Uhr
ENL5462
*** Ein Trader´s Daily-Leser schrieb mir zu meinem Hinweis „Kauf von physischem Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit" dies:
"Die o.a. Aussage ist nicht ganz richtig. Wenn der Preis einer Goldmünze das 2 1/2-fache des Goldwertes (oder mehr) ausmacht, sind 19% MWSt. fällig."
Meine Antwort:
Damit hat der Leser vollkommen Recht.
Um eins klarzustellen: Ich bezog mich ausschließlich auf Gold zu Anlagezwecken. Und NICHT auf Sammlermünzen.
Gold zu Anlagezwecken, da sprechen wir von Anlagemünzen. Das sind solche, bei denen der Preis hautpsächlich bzw. fast ausschließlich vom Materialwert bestimmt wird.
Eine Münze, welche aus einer Feinunze Gold besteht, kostet dann eben auch nur unwesentlich oder gar nicht mehr als eine Feinunze Gold.
Dann fällt in Deutschland auch keine Mehrwertsteuer an.
*** Der Gesetzgeber hat es so formuliert: Der Goldgehalt der Münze muss bei mindestens 900/1000 liegen, und der „übliche Verkaufspreis" darf 180% des Materialwertes = Goldwertes nicht übersteigen.
(Das ist die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie, und zwar Art 344 (1) Nr. 2 EU-Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.06. Konnte ich Sie mit dieser Gesetzeskenntnis beeindrucken? Falls ja, dann nicht mich, sondern Trader´s Daily-Leser Volker J. loben - er ist Steuerberater und half mir mit den Fundstellen weiter.)
Für alle Anlagemünzen, welche ich im Visier habe, treffen diese Kriterien natürlich zu.
Für Sammlermünzen trifft es eben nicht zu.
Wenn Sie eine Münze im Visier haben, bei der Sie nicht sicher sind, ob die Steuerfreiheit gegeben ist - dann habe ich einen Tipp für Sie. Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste mit Goldmünzen veröffentlicht, für die keine Mehrwertsteuer anfällt. Das sind wie gesagt im Grunde alle Anlagemünzen und eben NICHT Sammlermünzen (bei denen der Preis zu einem großen Teil vom Sammlerwert abhängt).
Diese Liste finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (BMF), es ist ein BMF Schreiben vom 10.12.2008.
*** Wir hier beim Trader´s Daily richten uns nach „simplify your life".
Vereinfacht lauten die Regeln:
- Kauf von physischem Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Ausnahme: Es sind Sammlermünzen, bei denen der Preis deutlich über dem reinen Goldwert liegt.
- Kauf von Platin und Silber wird grundsätzlich mit 19% Mehrwertsteuer belegt.
Ausnahme: Bei Silbermünzen, bei denen der Preis hauptsächlich vom reinen Silberwert bestimmt wird, fallen nur 7% Mehrwertsteuer an.
Soviel zu diesem Thema. Noch rechtzeitig vor dem Wochenende abgeschlossen...
...damit bleibt mir, Ihnen und Ihren Lieben ein „angenehmes Wochenende" zu wünschen. Bis Montag!
Ihr
Michael Vaupel
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