Geldbestände, Mittelherkunft und Reiseziele müssen gemeldet werden
Markus Miller in Kapital & Steuern Global zum Thema Kapitalschutz
vom 24. Juli 2008, 16:00 Uhr
Sie müssen verschärfte Gepflogenheiten beachten, wenn Sie beispielsweise in den Ferien außer Landes fahren oder fliegen. Nach dieser EU-Verordnung müssen Sie als Bürger bei einem Grenzübertritt mitgeführte Barmittel von 10.000 Euro an aufwärts nicht nur deklarieren, sondern auch zusätzlich den Geldfluss von der Herkunft bis zum Empfänger lückenlos erläutern. Diese Meldepflicht gilt neben den mitgeführten Euro-, Franken oder Dollar-Scheinen im Aktenkoffer auch für Reiseschecks, Wertpapiere und fällige Zinskupons im Gepäck. Erfolgt der Länderwechsel innerhalb der EU, also etwa nach Österreich oder Dänemark, sind zusätzlich auch noch Edelmetalle oder Edelsteine anzugeben. Auch Uhren oder Schmuck fallen darunter. Geht es hingegen mit dem Pkw in die Schweiz, interessiert sich der dortige Zöllner nicht für die Goldbarren im Kofferraum.
Vorsicht ist vor allem geboten bei Luxusuhren und Markenartikeln
Böse Überraschungen gibt es beispielsweise allerdings für viele, die gerade Luxusuhren - günstig - im nicht EU-Ausland erworben haben und einführen möchten. Da hilft es auch wenig, wenn Sie diese am Arm tragen, da die Zöllner darauf perfekt geschult sind. Gerade auch der tiefe US-Dollar Kurs, macht Einkäufe von Markenartikeln im Ausland sehr attraktiv. Nur müssen diese bei Rückkehr in die EU verzollt werden.
Sie müssen zwei grundlegende Reiseziele trennen
Geht es in ein Drittland oder von dort wieder zurück in die EU, sind mitgeführte Geld- und Wertpapierbestände zwingend eigenständig zu melden. Die schriftliche Deklaration erfolgt bei der Zollstelle des EU- Mitgliedsstaates, über das ein Drittland angesteuert wird oder aus dem die Rückreise ins Europäische Gemeinschaftsgebiet erfolgt. Fährt ein Münchner beispielsweise nach Brüssel, um von dort in den Florida-Urlaub zu fliegen, muss er zweimal an seine Reiseschecks im Handgepäck denken. Erst hat er bei der Einreise nach Belgien fragenden Beamten Auskunft zu erteilen und am Flughafen in Brüssel muss er sich an den zuständigen Schalter wenden, um dort die Beweggründe für die mitgeführten Schecks schriftlich zu erläutern.
Was wollen die Zöllner eigentlich alles wissen?
Für diese Formalien sollten Sie übrigens - vor allem auch als Urlauber - ausreichend Zeit einkalkulieren. Denn bei Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr ist nicht nur der genaue Bestand aufzuschreiben. Zusätzlich möchten die EU-Zöllner Name und Anschrift des Reisenden wissen und fordern Angaben zu geplanten Reisewegen und Verkehrsmitteln. Ganz delikat wird es dann bei den Fragen, woher das mitgeführte Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und wer Eigentümer und Empfänger ist. Auf dem hierfür extra kreierten Vordruck ist zum Beispiel vollständig und gut lesbar einzutragen, dass die Bargelder ein Geschenk von den Großeltern sind oder die Aktien im Gepäck vom Nachbarn stammen. Als Ziel ist dann etwa das Hotel in Miami oder die Bank auf den Bahamas anzugeben.
Kontrollen zu Lande, zu Wasser und in der Luft
Führt Ihr Flug umgekehrt wieder zurück in die EU, müssen Sie beispielsweise am Flughafen Frankfurt die gleiche Prozedur wieder vornehmen, diesmal am besonders gekennzeichneten roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Nicht besser geht es Ihnen, wenn Sie mit ihrem Sportflugzeug oder Privatjet verreisen. Sie haben dann diese Formalitäten zuvor an der für den Flugplatz zuständigen Zollstelle abgeben. Geht Ihre Fahrt mit der Bahn nach Zürich, ist für die neuen Zolldeklarationen nicht extra ein Zwischenstopp in Basel notwendig. Bares und Wertpapiere sind, faktisch als Serviceleistung, direkt bei den Zugkontrolleuren anmeldbar. Die führen extra alle erforderlichen Anmeldevordrucke mit sich. Kein Entrinnen gibt es auch über den Seeweg. Wenn Sie von Hamburg aus Norwegen ansteuern, müssen Sie zuvor Ihre schriftliche Anmeldung bei der für den Landungsplatz zuständigen Zollstelle abgeben.
Innerhalb der EU müssen Sie Bargeld nicht aktiv angeben
Bleiben Sie als Urlauber oder Geschäftsreisender innerhalb der EU, sind Ihre Gelder ab 10.000 Euro nur auf Nachfrage von Zoll, Bundespolizei und den Länderpolizeien Bayern, Bremen und Hamburg mitzuteilen. Die Beamten haken aber nicht nur in Grenzgebieten nach, Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Dann ist neben den Personalien mündlich Auskunft zu Herkunft und Verwendungszweck Pflicht. Wenn Sie nicht oder falsch melden, müssen Sie mit Geldbußen bis zu einer Million Euro rechnen.
Datenaustausch und Kontrollmitteilungen
Die so flächendeckend eingesammelten Daten sind per EDV unter den einzelnen Staaten austauschbar. Der belgische Zoll kann also bei verdächtigen Reisenden aus Köln oder Düsseldorf nach Deutschland melden. Die Informationen wandern dann an Zoll-, Polizei-, Justiz- und sonstige Verwaltungsämter. Diese personenbezogenen Daten dürfen auch an Finanzbehörden gehen, soweit die für die Steuerfestsetzung oder ein Hinterziehungsverfahren relevant erscheinen.
Bei Angabe der Bank auf den Bahamas als Zielort oder Tafelpapieren im Rucksack ist der Verdacht auf Schwarzgeld dann schon sehr nahe liegend. Ebenso natürlich auch bei den gängigen Begründungen wie "habe ich im Casino gewonnen o.ä.". Die Mitteilung ans Finanzamt wird nicht ausbleiben. Die kritischen Fragen des heimischen Finanzbeamten sind dann schon vorprogrammiert, wenn Sie Urlauber nach den Ferien oder als Geschäftsreisender wieder zu Hause sind.
Ihr
Markus Miller