Fiskalunion beschlossen – Euro gerettet? 3/4
Thomas Kallwaß in Devisen-Monitor
vom 9. Februar 2012, 08:30 Uhr
ENL5454
Kaum wurde eine Schuldenbremse von der EU beschlossen, regt sich Widerstand. Nicht etwa gegen die Maßnahmen an sich, die das Zeug haben, die Konjunktur in ganz Europa auf Jahre kollabieren zu lassen, sondern vor allem gegen die zu laschen Sanktionsmechanismen.
So kritisierte Bundesbank-Chef Weidmann die Regeln, die der von der EU beschlossenen Schuldenbremse zugrunde liegen. Zwar sei eine striktere Haushaltsdisziplin grundsätzlich richtig. Allerdings gäbe es Ermessensspielräume, etwa bei der Bewertung, wann konjunkturstützende Maßnahmen notwendig werden. Außerdem würde die Fiskalunion nicht an EU-Institutionen gekoppelt, sodass sich die Nationalstaaten im Prinzip selbst kontrollieren und sich dem Zugriff einer EU-Institution entziehen.
Wichtiger Schritt zur Stabilitätsunion
Die Schuldenbremse könnte aber trotz der berechtigten Kritik durchgesetzt werden. Wird die Schuldenbremse nicht eingehalten, hätte dies einen nicht zu unterschätzenden Reputationsverlust der verantwortlichen Regierung zufolge. Außerdem rückt das Thema Staatsschulden stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung. Eine Intervention, wie sie etwa Gerhard Schröder gegen den „Blauen Brief" aus Brüssel noch betrieb, ist heute nicht mehr ohne weiteres durchführbar.
Nationales Recht führt zu höherer Akzeptanz
Schafft die Schuldenbremse es in die Verfassung, ist sie fester Bestand der nationalen Finanzpolitik, die nicht mehr mit einem Diktat Brüssels gleichgesetzt wird. Schließlich wäre eine Aufnahme der Schuldenbremse nicht per EU-Richtlinie verordnet, sondern durch den Beschluss des Souveräns zustande gekommen. Wer sie dann abschaffen will, benötigt dazu, wie bei der Einführung, meist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament oder einen positiven Volksentscheid. Die Entscheidung darüber verbleibt im Nationalparlament und genießt dadurch eine höhere Akzeptanz.
Maastrichter Kriterien können künftig schärfer überwacht werden.
Neben der Schuldenbremse wurden aber auch noch weitere Maßnahmen beschlossen. So wird die EU-Kommission aufgewertet. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung darf EU-Haushaltskommissar Rehn künftig Strafsanktionen bei Verstößen gegen die Maastrichter Kriterien verhängen, ohne vorher die Erlaubnis der Euro-Finanzminister einholen zu müssen. Außerdem sollen nicht abgerufene Mittel aus EU-Töpfen gezielt zur Konjunkturbelebung eingesetzt werden. Zusätzlich wurde der dauerhafte Stabilitätsmechanismus (ESM) von den Regierungschefs gebilligt. Er löst den provisorischen Rettungsschirm EFSF ab und soll über eine deutlich höhere Schlagkraft verfügen. Die Gelder des ESM sind an die Schuldenbremse gekoppelt. Wer den Fiskalpakt nicht ratifiziert, wird also keine Gelder aus dem ESM beantragen können.