Ein Vertrag für mehr Stabilität?
Sven Weisenhaus in Wave Daily
vom 6. Februar 2012, 13:00 Uhr
ENL5454
den Fiskalpakt hatte ich hier im Wave Daily bereits am 27. Januar erwähnt. Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und der Tschechischen Republik werden die EU-Mitglieder beim Europäischen Rat Anfang März diesen Fiskalvertrag unterzeichnen. Innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Vertrages müssen Regelungen dafür Sorge tragen, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit einer Vertragspartei künftig grundsätzlich nicht mehr als 0,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beträgt.
"Konjunkturbereinigtes Defizit" bedeutet, dass bei der Defizitberechnung konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt werden und Einmaleffekte und außergewöhnliche Notsituationen bei der Kalkulation außen vor bleiben.
Kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass ein Mitgliedstaat die Schuldenbremse fehlerhaft umsetzt, können Zwangsgelder angeordnet werden, die dann an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu zahlen sind.
Ein Vertrag für mehr Stabilität?
Irgendwie kommt mir das alles sehr bekannt vor. Im Vertrag über die Europäische Union wurden bereits 1992 die sogenannten EU-Konvergenzkriterien, auch als Maastricht-Kriterien bezeichnet, festgelegt, die die Stabilität der gemeinsamen Währung sichern sollen. Das Kriterium der Haushaltsstabilität nennt für die Mitgliedsländer eine Defizitquote unter 3% und eine Schuldenstandsquote unter 60% des BIP. Bei Nichteinhaltung konnten auch bislang schon Strafzahlungen erhoben werden.
Einzige Änderung also gegenüber den bisherigen Regelungen: die Defizitquote wird von 3% auf 0,5% gesenkt. Doch wie bisher darf diese Grenze bei "Einmaleffekten" und "außergewöhnlichen Notsituationen" gerissen werden. Sieht für mich also nicht gerade nach einer Errungenschaft, geschweige denn nach einer Lösung der Probleme aus.