Doch keine schwarzen Fonds?
Profit Radar zum Thema Rohstoffe
vom 20. August 2007 19:00 Uhr
ENL5462
Sie haben in einen Fonds investiert, der seinen Sitz im Ausland hat und in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen ist? Dann können Sie jetzt aufatmen. Denn bei diesen Investmentfonds – genannt auch schwarze Fonds – mussten Sie in der Vergangenheit eine Pauschalsteuer bezahlen. Und zwar auch dann, wenn der Fonds keine Erträge erwirtschaftet hat.
Das Finanzgericht Köln hat jetzt entschieden, dass die Reglung eindeutig diskriminierend ist und klar EU-rechtswidrig sei. Demnach müssten die Besitzer solcher Fonds nur die Zinsen und Dividenden versteuern. Bei offenen Fällen, die noch vor dem Jahr 2004 liegen, können Sie sich gegen die in der Vergangenheit diskriminierende Praxis wehren.
Allerdings sollten Sie nicht auf eigene Faust machen, sondern nur mit Hilfe eines Steuerberaters.
Gute Kurse wünscht Ihnen
Volkmar Michler
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