Die deutsche 25%ige Quellensteuer ist keine Abgeltungssteuer
Markus Miller in Kapital & Steuern Global zum Thema Kapitalschutz
vom 22. Mai 2008 16:00 Uhr
Obwohl in vielen Ländern der EU eine Abgeltungssteuer mittlerweile eingeführt und akzeptiert ist, wird in Deutschland – zurecht - vehement weiter diskutiert und dagegen gewettert. Am vergangenen Dienstag habe ich Ihnen einmal meine Ansichten zu der – aufgrund des „Armutsberichtes“ neu entfachten „Umverteilungsdiskussion“ geschrieben.
Damoklesschwert Vermögenssteuer – Die deutsche Steuerformel der Zukunft hat eine weitere Variable!
Immer lauter wird nun auch der Ruf von vielen Politikern und anderen, die Vermögenssteuer in Deutschland wieder aufleben zu lassen. Obwohl wir ja ab dem 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer bekommen, mit der alle Steuerlasten im Bezug auf die Kapitaleinkünfte im wahrsten Sinne des Wortes „abgegolten“ sein sollten. Dem ist aber leider nicht so in Deutschland!
Für mich persönlich sollte eine Steuer die das Wort Abgeltungssteuer trägt eine Endbesteuerungswirkung haben. Das bedeutet auch Erbschafts-, Schenkungs-, oder Vermögenssteuern müssen damit abgegolten sein. Das ist in Deutschland nicht der Fall, im Gegenteil, es kommen noch zusätzlich sofort Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzu.
Quellensteuer = Abgeltungssteuer?
Eine Quellensteuer ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der "Quelle" erhoben wird. Das trifft auf die deutsche Steuer ab dem 01.01.2009 durchaus zu. Aber das Wort „Abgeltung“ für die neue deutsche Steuer zu verwenden ist für mich mittlerweile fast schon ein Hohn. Eine „Abgeltende Wirkung“ hat diese Steuer nämlich nicht!
Eine Steuer auf Kapitaleinkünfte welche man Abgeltungssteuer oder wie in anderen Ländern „Flat-Tax“ nennt, sollte dann auch so ausgestaltet sein, damit diese Steuer den Namen „Abgeltungssteuer“ auch annähernd zu recht trägt. In unserem Nachbarland Österreich beispielsweise gibt es die Kapitalertragssteuer (KEST) als Abgeltungssteuer in Höhe von 25%. Diese Steuer hat derzeit dort eine Endbesteuerungswirkung. Das bedeutet auch die Erbschaftssteuer (welche dort auch noch abgeschafft wurde mittlerweile) ist damit abgegolten. Wenn Ihnen also jemand sagt, die deutsche Abgeltungssteuer beträgt 25%, dann ist diese Behauptung einfach grundlegend falsch!
Die deutsche Steuerformel mit Variablen der Zukunft:
Deutsche Abgeltungssteuer = 25% Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte oder auch Vermögenszuwachssteuer auf Spekulationsgewinne + Schenkungs-, Erbschafts- und Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag + X (Vermögensteuer? Umverteilungsteuer? Ausgedehnte Wertzuwachssteuer?)
Warum sind die Abgeltungssteuern unserer Nachbarn besser?
Im internationalen Vergleich, vor allem mit unseren direkten Nachbarländern haben wir große Nachteile. Österreich gilt als Vorbild dafür, dass eine Abgeltungssteuer sinnvoll sein kann. Doch die Alpenrepublik kennt – wie Deutschland bisher – eine einjährige Spekulationsfrist bei Veräußerungsgewinnen, auch wenn dort momentan über eine Vermögenszuwachssteuer diskutiert wird. In Luxemburg beträgt diese Frist ein halbes Jahr. In der Schweiz, in Belgien und den Niederlandensind Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerfrei. In Italien gibt es eine Veräußerungsgewinnbesteuerung, aber zu einem moderaten Satz von 12,5 Prozent.
Frankreich wiederum setzt auf hohe Freibeträge und eine – sehr lange – Spekulationsfrist: Bis zu 20 000 Euro pro Jahr dürfen steuerfrei eingestrichen werden, nach einer Haltefrist von mehr als acht Jahren bleibt der Fiskus ebenfalls außen vor. Großbritannien stellt Veräußerungsgewinne bis 8800 Pfund steuerfrei. Außerdem reduziert sich bei längerer Haltedauer die steuerliche Bemessungsgrundlage langfristig auf 60 Prozent. Deutschland wird hingegen mit dieser undifferenzierten Besteuerung auch langfristiger Veräußerungsgewinne zu einem Hochsteuerland für Aktienanleger.
„True to Label“ oder was draufsteht muss auch darin enthalten sein!
Auch in manch anderen Ländern ist das Wort Abgeltungssteuer eigentlich falsch. Aber bei allen unseren direkten Nachbarn sind die Steuerregeln für Kapitaleinkünfte aus meiner Sicht besser, weil sinnvoller umgesetzt als in Deutschland.
Die Steuer auf Kapitalerträge ab dem 01.01.2009 sollte Quellensteuer heißen!
Es gibt mittlerweile unzählige EU-Verordnungen, welche Produktanbieter teilweise zu recht daran erinnern, dass das was auf der Verpackung steht auch der Inhalt sein muss. Bei Finanzprodukten ist es ähnlich. Das was im Fondsprospekt steht, muss auch in der Anlagepolitik umgesetzt werden. Warum ist das bei einer Steuer also nicht auch so? Im Sinne von Transparenz und Klarheit, sollte man die neue deutsche Steuer ab dem 01.01.2009 Quellensteuer oder „Kapital-Quellensteuer“ nennen, aber nicht Abgeltungssteuer. Diesen Begriff verdient die Umsetzung und Ausgestaltung nämlich nicht!
Bei all den Steuern, vergessen Sie aber nicht mein Motto: „Das Steuern ist wichtiger als die Steuern!“
Ihr Markus Miller
Markus Miller führt ein Internationales Netzwerk an deutschsprachigen Spezialisten für Vermögens-, Steuer und Rechtsfragen und ist Autor der Bücher Geopolitische Vermögenssteuerung und Abgeltungssteuer – NEIN DANKE!
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