Michael Vaupel ist einer der führenden Rohstoff- und Derivate-Experten. Bereits während seiner Studienzeit hat er als Finanzjournalist und Analyst gearbeitet.
Zertifikate
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Zertifikate
vom
Trader´s Daily-Leser Gustav N. schreibt:
„Ich habe am 22.08.d.J. einen Endlos-Turbo Long auf Fortis gekauft. WKN BN5D8H von BNP Paribas. Nach der Verkündung der Kapitalerhöhungsabsicht durch Fortis am 21.09.d.J. ist sowohl die Aktie als auch der genannte Schein in den Keller gerauscht. Der Schein sogar unter die Knock-Out-Schwelle. Eigentlich hätte er verfallen müssen. Aber, mit Nichten, nach 2 Tagen erschien eine neue niedrigere Knock-Out-Schwelle im Bild und die Sache ging munter weiter. Inzwischen steht der Schein sogar wieder im Plus. Was ist da passiert? BNP Paribas ist mit Sicherheit keine Sozialstation. Gibt es irgendwelche Regeln für diese Fälle (immer wieder das verd. Kleingedruckte) die an mir vorbeigegangen sind?“
Meine Antwort:
In solchen Fällen sollten Sie zunächst einmal auf der Internetseite des Emittenten nachschauen. Dort die WKN des Scheins eingeben, und dann prüfen, ob es da vielleicht zum offiziellen Verkaufsprospekt einen „Nachtrag“ oder ähnliches gibt.
Genau das ist hier der Fall: In einer „Bekanntmachung“ mit Datum 25.9. vermeldet der Emittent:
Aufgrund der Kapitalerhöhung bei Fortis wird auch die Knock-Out-Schwelle der Scheine mit Basiswert Fortis herabgesetzt.
Gut für den Leser! Und übrigens keinerlei Besonderheit dieses Emittenten:
Denn es ist Usus, dass Kapitalerhöhungen in die Basiskurse und Knock-Out-Schwellen hereingerechnet werden. Damit eine Kapitalerhöhung neutral in Bezug auf den Zertifikate-Kurs ist! In diesem Fall bedeutetet das: Herabsetzung von Basispreis und Knock-Out-Schwelle.
Dann schreibt mir Trader´s Daily-Leser Kurt W.:
„Sie machen sich ja gelegentlich auch für den Aktionär stark, weshalb ich mal auf ein immer wiederkehrendes Thema zu sprechen komme: Unternehmensabstrafungen zu Lasten der Aktionäre. Da hat nun Siemens 201 Mio. Strafe bezahlt, für Korruption, Steuerhinterziehung, doppelte Buchhaltung etc. Das reicht weit in das Strafrecht hinein! Doch wer zahlt das eigentlich? Die Firma Siemens? Die Herren, die eigentlich hinter Gitter müssten. Nein! Die Zahlung geht in die Buchhaltung ein, der Gewinn vermindert sich und damit auch die Tantieme. Der Aktionär zahlt und die Vorstände erhöhen sich die Gehälter. Kann das rechtens sein? Gute Frage, nicht?“
Meine Antwort:
In der Tat eine gute Frage!
Fakt ist jedenfalls: Diese 201 Mio. Euro Strafe zahlt das Unternehmen und damit letztlich jeder Siemens-Aktionär. Übrigens sind von dieser Strafe bereits 168 Mio. Euro im Konzernabschluss 2006 berücksichtigt worden.
Ich wünsche mir an dieser Stelle wieder einmal eine Börsenaufsicht, die so hart wie in den USA durchgreift. Da klicken bei solchen Vergehen ganz schnell die Handschellen, und ohne Respekt vor angeblichen „Topp-Managern“ werden diese abgeführt.
Ich hoffe nur, dass Siemens eine Schadensersatzklage in Höhe von 201 Mio. Euro gegen die verantwortlichen Manager des eigenen Hauses stellt! (Auch wenn dies wohl nicht die 201 Mio. wieder reinbringen wird.)
Wenn nicht, sollten die Aktionäre auf der nächsten Siemens-Hauptversammlung die Konsequenz ziehen – und nicht Vorstand und Aufsichtsrat alles abnicken. Sondern über eine Verweigerung der Entlastung nachdenken. (Wahrscheinlich ist dies aber nur ein frommer Wunsch: Denn wie so oft haben viele Aktionäre ihr Stimmrecht ohnehin der Depotbank übertragen und geben keinerlei Weisung für einzelne Abstimmungspunkte.)
Beste Grüße,
Michael Vaupel
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