Achtung Auslandskonten: Meldung in Kürze!

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Im September 2017 werden erstmals im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches (AIA) Steuerdaten zwischen nationalen Finanzbehörden ausgetauscht.

54 Staaten werden dann Daten von Bankkonten und Wertpapierdepots übermitteln. 47 weitere Staaten werden damit im September 2018, also ein Jahr später, beginnen.

Der Automatische Informationsaustausch macht Bürger und Finanzkonten weltweit transparent

Insgesamt haben sich somit derzeit 101 Länder weltweit zur Teilnahme am AIA verpflichtet.

Der Automatische Informationsaustausch wird zukünftig den weltweiten Finanzbehörden ein effektives Werkzeug zur Aufspürung von Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Auslandsvermögen liefern.

Die über den Automatischen Informationsaustausch gemeldeten Stammdaten sind bereits sehr weitgehend und umfassen: Name des Kontoinhabers, Adresse, Kontonummer, Steuernummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontosalden, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Die internationale Staatengemeinschaft sieht den Automatischen Informationsaustausch berechtigterweise als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Von der Steuerhinterziehung auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) bis hin zu Hinterziehung von Veräußerungserträgen aufgrund von Kursgewinnen bei Wertpapieren.

Zusätzlich stehen Ausländischen Steuerbehörden weitere Mittel zur Verfügung, wie direkte Gruppenanfragen oder Einzelanfragen an Banken.

Abschleichstrategien bergen hohe nachträgliche Entdeckungsrisiken

Mir werden nach wie vor Fälle zugetragen, in denen Bankkunden aufgrund von Beraterempfehlungen oder auch in Eigeninitiative sogenannte Abschleichstrategien umsetzen.

Das bedeutet, dass sie vor dem Inkrafttreten des Automatischen Informationsaustausches Konten und Depots auflösen und die Gelder transferieren oder in bar abheben.

Davon rate ich Ihnen klar ab, denn es sind auch rückwirkende Anfrage- oder Abfragemöglichkeiten möglich. Das Entdeckungsrisiko und die Gefahr einer Strafe steigen dadurch sogar.

Mögliche Altlasten sollten so schnell als möglich professionell legalisiert werden.

Denn eine Gruppenanfrage an eine Schweizer Bank durch den deutschen Fiskus kann beispielsweise lauten: Aufforderung zur Übermittlung aller Kundendaten, die im Jahr 2016 oder 2017 mehr als 1.000 Euro in bar abgehoben haben.

Eine Einzelanfrage beinhaltet den konkreten Namen, ob diese Person bei einer bestimmten Bank ein Konto oder Depot unterhält.

Das Bankgeheimnis in steuerlichen Angelegenheiten ist auch in einst privilegierten Ländern wie der Schweiz, Österreich, Luxemburg oder dem Fürstentum Liechtenstein spätestens mit der Umsetzung des AIA somit nicht mehr existent.

Der prominenteste Staat, der beim AIA nicht mitmacht, sind die USA!

Wenn ich mir die Liste der am AIA teilnehmenden Staaten anschaue stelle ich fest, dass auch zahlreiche einstige Steueroasen in Übersee mitmachen.

Selbst für Panama ist der Druck im letzten Jahr, nach der Veröffentlichung der Panama Papers, so groß geworden, dass auch dieses Land – das durchaus als Mutter der Steueroasen-Systeme bezeichnet werden kann – den AIA zukünftig umsetzen wird.

Bezeichnenderweise fehlt aber ein ganz wichtiger Staat, der von allen anderen Staaten wie selbstverständlich Informationen einfordert, oder diese sogar eigenmächtig abfragt oder abhört. Ich spreche von den Vereinigten Staaten von Amerika.