Bilanzen lesen: Die „Eigenkapitalquote"
Michael Vaupel in Traders Daily zum Thema Value Analyse
vom 3. März 2010, 12:00 Uhr
ENL5462
Trader´s Daily-Leser Gustav N. schrieb mir:
"Das Kurzseminar Bilanzkennzahlen machte richtig Spaß. Nur weiter so. Ich würde auch gerne etwas hören über Eigenkapitalquote (...). Diese Zahlen bekommt man ja, sie aber relativ einzuordnen ist leider nicht so einfach. Lassen Sie sich Ihren Gyros schmecken. Das ist ja wohl das einzig Positive was einem zurzeit beim Stichwort Griechenland einfällt."
Meine Antwort:
"Kurzseminar Bilanzkennzahlen"? Aaah ja, da hatte ich im Januar den Beitrag: „Bilanzen lesen: Der Cashflow".
Machen wir (pluralis majestatis? Nein, wir die Trader´s Daily-Gemeinde!) heute weiter damit.
Der Leser fragt nach der Eigenkapitalquote. Diese ist (Ausnahmen und Besonderheiten lasse ich hier unberücksichtigt)...
...ich möchte ausholen.
Ein Unternehmen hat Besitz. Angefangen von Immobilien, Werkhallen, Grundstücken vielleicht, Vorräte, Cash-Bestände, Firmenwagen, Forderungen gegenüber anderen Unternehmen, Laptops, was weiß ich.
Wenn man das alles addiert, dann wird die Summe als „Aktiva" des Unternehmens bezeichnet.
Von nichts kommt nichts („von nix kütt nix"), und diese Aktiva müssen irgendwie finanziert sein. Im Wesentlichen gibt es diese Quellen: Mit dem Geld der Aktionäre, durch Gewinne aus den Vorjahren, durch Schulden (bei Banken oder Lieferanten oder am Kapitalmarkt).
Letzteres - die Schulden - sind das Fremdkapital. Die anderen Quellen (Geld der Aktionäre, Gewinnrücklagen..) werden Eigenkapital genannt.
Und die „Eigenkapitalquote" sagt nun aus, wie viel Prozent der Aktiva durch Eigenkapital gedeckt bzw. finanziert sind.
- Eine Eigenkapitalquote von 100% würde besagen, dass die kompletten Aktiva durch Geld der Aktionäre und Gewinnrücklagen finanziert sind. Keinerlei Schulden.
- Eine Eigenkapitalquote von 0% würde besagen, dass überhaupt kein Geld der Aktionäre mehr vorhanden ist, auch keinerlei Gewinnrücklagen. Alles ist mit Schulden finanziert.
Entsprechend die Faustregel:
Je höher die Eigenkapitalquote, desto solider und weniger krisenanfällig das Unternehmen. Es müssen schließlich weniger Zinsen gezahlt werden, es bleibt mehr für Investitionen. In einer Krise stehen Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote tendenziell besser da.
Also Eigenkapitalquote von 100% erstrebenswert? Warum gibt es die nur sehr selten?
Weil es für die Aktionäre durchaus besser ist bzw. sein kann, wenn ein Teil der Investitionen mit Krediten finanziert wird. Wenn eine Investition eine Rendite von 10% bringt, dafür ein Bankkredit zu 6% Zinsen aufgenommen werden muss, dann lohnt sich das. Vielleicht kann das Unternehmen sogar eine Anleihe zu nur 5% am Markt platzieren. Das ist für die Aktionäre dann günstiger, als die Investition selber mit frischen Kapital zu finanzieren.
Mein Fazit: Es gibt hier kein „richtig" oder „falsch", kein "100% oder 0%". Es kommt darauf an. Tendenziell gilt, dass Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote solider und weniger krisenanfällig sind, dafür ist der Aktienkurs aber vielleicht auch einen Ticken „langweiliger".
Ich persönlich setze ohnehin kaum auf Aktien, mehr auf Märkte. Kaufe also z.B. lieber ein Index-Zertifikat als eine einzelne Aktie. Wenn ich Aktien kaufe, dann schaue ich mir die Eigenkapitalquote an. Und ich bin jemand, der eine hohe Eigenkapitalquote bevorzugt.
Um mal ein konkretes Beispiel zu nennen: Bei der BAYER AG liegt die Eigenkapitalquote im Bereich 35%.
Alles unter 10% ist meiner Ansicht nach indiskutabel niedrig.
Mit herzlichem Gruß,
Michael Vaupel
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von peter Ziegler (03.03. 2010 14:51 Uhr):
Hallo Herr Vaupel, Sie schreiben von einer Investition mit 10% Rendite, die mit einem Bankdarlehen für 6% finanziert wird. Anschließend sagen Sie, dass dies für die Aktionäre günstiger sei, als selbst frisches Geld zu investieren. Das verstehe ich nicht. Ist es nicht so, dass wenn ich als Aktionär Geld gäbe, die Rendite dann 10% betrüge, weil keine Zinsen aufgewandt werden müssen? Gruß Ziegler
Antworten- Antwort von Manfred Mueller (11.09. 2011 00:27 Uhr):
Hallo Herr Ziegler, ich denke das der Herr Vaupel in erster Linie meinte, dass bei diser Investition der sogenannte Laverage-Effekt eintritt, d. h. 10% Rendite - 6% Schuldzinsen = 4% Ertrag. Ferner wird das Anlagevermögen höher ausfallen als die Investitionssumme, z. B. 1 Mio. € (Investitionssumme) + 60T. € (6% Schuldzinsen), Fremdkapitalkosten (Schuldzinsen) werden mit Hilfe des Wahlrechtes als Anschaffungsnebenkosten von den meisten Unternehmen dem Vermögensgegenstand [z. B. Produktionsmaschine] im Anlagevermögen [AV] aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Hieraus ergibt sich folgendes Beispiel im AV i. H. v. 1.060.000 €. Somit wird die Liquidität des Unternehmens weniger belastet. Die mit dem Vermögensgegenstand verbundenen Fixkosten können durch den aus der laufenden Produktion erwirtschafteten Cashflow finanziert werden. Mit einem Teil der nicht verbrauchten Liquidität können die für produktionsabhängige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe finanziert werden. Um es auf den Punkt zu bringen, muss ein Unternehmen viel akribischer die Liquititätsgrade I-III im Bezug auf die Einhaltung der "Banker´s Rule" achten, als es bei Langfristigen AV der Fall ist. Somit sagt diese Theorie aus, dass ein Unternehmen viel schneller durch Illiquidität als durch Überschuldung Insolvent (Zahlungsunfhig) wird. Im Bezug auf die EK-Quote lassen sich noch die allgemeine EU Basel II Regeln nennen, 1:1 = >50%, 2:1 = 33,3% - 50%, 3:1 = 26% - 33,3%. Diese Regelung spielt bei einer Bonitätsermittlung eine wichtige Rolle. Wenn die EK-Quote 25% beträgt, dann ist aus Sicht des Basel II solch ein Unternhemen nicht mehr Kreditwürdig. Jedoch weiß ein versierter Bänker, dass aus Steuervorteils-, Liquiditäts- und nicht zuletzt aus Gründen der kurzen und schnelllebigen Lebenszyklen der Produktionsanlagen ein "sale and lease back" Verfahren trotz der höheren Kosten rentabler ist, wenn die Produktnachfrage stätig steigt und hiermit zur Solidität des Unternehmens beiträgt. PS: Das Posting-Datum des letzten Jahres ist mir schon aufgefallen, nichts desto trotz möchte ich meinen Nachfolgern, die über diesen Beitrag stolpern sollten eine fundierte Anwtort geben. Die Grundlage hierfür bietet auch im IFRS die IAS 23 oder nach HGB § 255 Abs. 1.
- Antwort von Manfred Mueller (11.09. 2011 00:27 Uhr):
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