Anmerkungen zur Abgeltungssteuer
Michael Vaupel in Traders Daily
vom 9. Januar 2012, 12:00 Uhr
ENL5454
Thema Abgeltungssteuer - dazu schrieb mir der Leser Rolf L.:
"Sie bezeichnen sich selbst als Patriot. Ach ja? Wovon denn? Von welchem Staat reden Sie hier eigentlich? Könnte es sein, dass Sie eventuell eine kriminelle Vereinigung meinen, die die Menschen u.a. mit nichtigen und rechtswidrigen Steuer-AGB´s drangsaliert? Kennen Sie eigentlich Ihre eigene völkerrechtlich korrekte Staatsangehörigkeit? Wissen Sie auch nur im Ansatz, was um Sie herum abläuft? Ich glaube nicht, sonst würden Sie nicht solch einen Unfug von sich geben."
Meine Antwort:
Dazu musste ich zunächst an eine Textstelle in einem Buch namens "Bis zum bittern Ende" denken, welches ich gelesen hatte. Habe ich gerade rausgesucht, siehe heutiges "Zitat des Tages".
Und wissen Sie was? Wenn der Leser meine Anmerkungen zur Abgeltungssteuer als "Unfug" bezeichnet, fühle ich mich natürlich herausgefordert. Zu dem Thema habe ich zig Studien und Abhandlungen gelesen und mir durchaus meine Gedanken gemacht.
Und deshalb habe ich mich dazu entschlossen, meine Ansicht (mein Fazit steht ganz unten) diesmal formaler zu begründen. Der Leser kann (und soll) ja ruhig anderer Ansicht sein, doch möchte ich meine Positionen gerne verstanden wissen. Deshalb heute mal mit relativ formaler Argumentation - sind aber natürlich auch meine Worte, sonst für den wissenschaftlichen Betrieb gedacht. Los geht´s:
Die Steuerbefreiung von Zinsen im Rahmen eines konsumorientierten Steuersystems kann aus theoretischer Sicht mit guten Gründen befürwortet werden. Aus politischen Gründen wird eine völlige Steuerbefreiung von Zinseinkünften jedoch schwer durchsetzbar sein, tatsächlich hat sich in der Europäischen Union noch kein Mitgliedsstaat dazu entschlossen. Eine konsequent umfassende Einkommensbesteuerung existiert allerdings auch in keinem westlichen Industriestaat.
Die Durchsetzung einer umfassenden Einkommensteuer würde sehr wahrscheinlich zu negativen Auswirkungen auf dem Kapitalmarkt führen, die eine solche Besteuerung für den Fiskus wegen steigender Zinssätze zum Nullsummenspiel werden lassen könnten. Im Rahmen der geltenden Einkommensteuer wird deshalb ein Teil der Kapitalerträge nicht besteuert, in diesem Zusammenhang bemerkt Neumark: „Unmöglich ist insbesondere eine rationale Begründung der steuerlichen Sonderbehandlung eines Teils der Zinseinkünfte, die [...] wohl einen Gipfel fiskalischer Ungerechtigkeit darstellt." (Neumark, 1970, S. 96f.)
Eine Alternative besteht in der Einführung einer Zinsabgeltungssteuer, da diese alle Zinseinkünfte mit dem gleichen Steuersatz belegt. Die Höhe des Zinsabgeltungssteuersatzes ist letztlich eine politische Entscheidung, der Steuersatz sollte allerdings unter dem Eingangsteuersatz der Einkommensteuer liegen, um spätere Steuerrückforderungen von Steuerpflichtigen mit niedrigerem Einkommensteuersatz vermeiden zu können.
Der Vorwurf eines Gleichmäßigkeitsverstoßes wegen der verschiedenen Abweichungen des Zinsabgeltungssteuersatzes von den persönlichen Grenzsteuersätzen der Steuerpflichtigen kann leicht zurückgewiesen werden: „Nicht die Normalbesteuerung, sondern die Nullbesteuerung ist der Eichstrich für die steuerliche Gleichbehandlung durch eine Abgeltungssteuer. Diese Abweichung ist für alle Steuerpflichtigen gleich." (Wagner, 1999, S. 1527)
Dies ist auch unter Effizienzgesichtspunkten ein Vorteil, da eine Progression bei der Zinsbesteuerung wegen der damit verursachten unterschiedlichen Zeitpräferenzraten der Steuerpflichtigen nicht erwünscht sein kann. (Sinn, 1985, S. 287)
Die Zinsabgeltungssteuer ermöglicht deshalb wie die konsumorientierte Einkommensteuer gleiche Zeitpräferenzraten für alle Steuerpflichtigen.
Die Tatsache, dass es im Fall unvollkommener Finanzmärkte bei einer positiven Differenz zwischen Zinssatz und Zeitpräferenzrate zu „windfall gains" kommt, gibt der Zinsabgeltungssteuer als Möglichkeit zur Abschöpfung dieser Gewinne auch eine theoretische Legitimation.
Mein Fazit: Aus diesen Gründen plädiere ich für eine Zinsabgeltungssteuer mit einem Steuersatz, der auf der Höhe des Eingangsteuersatzes der Einkommensteuer liegt.
Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche!
Ihr
Michael Vaupel
Diplom-Volkswirt / M.A.
Chefredakteur Trader´s Daily
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Thomas (09.01. 2012 12:50 Uhr):
Abgeltungssteuer ist praktisch. Unpraktisch ist, dass Vermögende Menschen, die normalerweise 40 oder mehr Prozent zahlen müßten jetzt nur noch 25%+Soli+Kirchensteuer zahlen, dafür zahlen alle Kleinverdiener auch 25%+Soli+Kirchensteuer, vorher wären 7% gewesen. Eine Steuer die derart "gleich" ist für alle Beteiligten ist immer ungerecht. Andere Länder haben zudem höhere Freibeträge und Haltefristen zum Beispiel beträgt der Freibetrag in Luxemburg 50.000€ und Gewinne sind ab einer Haltefrist von 6 Monaten steuerfrei. In Großbritannien sind 6000 Pfund Steuerfrei. Für jede Person. In Deutschland sind es gerade mal 750€ pro Person. Denkbar wäre auch eine Staffel, auch dies könnte die Bank erledigen. Bis zum Freibetrag 0% Bis zum Betrag A: 10% Bis zum Betrag B: 20% Bis zum Betrag C: 30% Bis zum Betrag D: 40% Dadurch würden Menschen mit mehr Veräußerungsgewinnen höher besteuert. Menschen die Ihre Rente durch Kapitalerträge bestreiten müssen nach der jetzigen Regel genau so viel bezahlen wie Millardäre, dies wäre mit größeren Freibeträgen und/oder einer Staffel anders.
Antworten - Kommentar von Lothar (09.01. 2012 12:57 Uhr):
Wir sind ja alle bereit Steuern zu zahlen. Eigentlich sollte die Abgeltungssteuer ja eine Vereinfachung des Steuersystems sein. Für den Durchnittsverdiener und darunter kann ja davon keine Rede sein. Man sollte sich auch mal die Höhe der Freibeträge in der EU ansehen z.B. 20000€ in Luxemburg. Da kann man ja nur von träumen.... Ich würde eigentlich dafür plädieren, dass für den jährlichen Inflationsausgleich keine Abgeltungssteuer erhoben wird und für die Altersversrung nur der halber Steuersatz "überwiesen" wird. Dann ist eine Alterversorung eher möglich. Vielleicht hat aber der "Staat" andere Interessen und möchte dem Bürger immer mehr sein bescheidenen Ersparnisse beschneiden. Wie sollte dann aber die Alterversorgung für den Bürger aussehen, der im täglichen Leben mit seiner Familie gerade so über die Runden kommt? Der Ehepartner hat dann noch einen 400€ Job, damit alles besser klappt, aber dafür keine auskömmliche Rente aufbauen kann.
Antworten - Kommentar von Michael Gebert (09.01. 2012 15:08 Uhr):
Es lebe die Umverteilung von Fleissig nach Reich: Während sich der "reiche" Anleger mit 1 Mio. in Zinspapieren über eine deutliche Reduzierung seiner Steuerlast freuen kann, wird derjenioge, der seine immer weiter gekürzte Rente z.B. mit Aktiensparplänen auszugleichen versucht, zusätzlich mit Abgeltungssteuer belastet. Und dann wird ihm auch noch der Honig der angeblichen Gerechtigkeit um den Bart geschmiert.
Antworten - Kommentar von Peter Harting (09.01. 2012 18:19 Uhr):
Der wütende Leser konnte nur undeutlich vermitteln, auf welcher Seite er steht. Vaupels Kommentar ist indessen völlig überzeugend. Doch das ganze Hin und Her wäre völlig unnötig, wenn dieses Krebsgeschwür am sozialen Organismus, die Einkommenssteuer , nie entstanden wäre. Sie hat zwar den "Sozialstaat" mit mehr Geld ausgestattet, als jemals ein Staat zu Verfügung hatte, aber der Blick auf die Verteilung von Armut und Reichtum zeigt, dass dieser Professoreneinfall aus dem 19. Jahrhundert nur das Überhandnehmen des Staatsapparates, der alles können soll, samt den dazu gehörigen Kriegen und sonstigen Desasters, eine Schnapsidee zugunsten der Geldsäcke war, die sich vor ihrer Verantwortung drücken konnten und es weiterhin tun werden. Was an Stelle dessen treten könnte, ist ein anderes Thema, wozu schon genügend Brauchbares gedacht wurde, mit Ausnahme derer, die am Ruder sitzen. Der Staat von heute ist schon längst ein - inzwischen am Ende seiner Finanzierbarkeit angelangter - Anachronismus samt seiner ideenreichen Steuern.
Antworten - Kommentar von Willi (09.01. 2012 18:19 Uhr):
Sehr geehrter Herr Vaupel, endlich gefällt mir Ihre Auffassung zur Zinsbesteuerung in Höhe des Eingangssteuersatzes. Der Gesetzgeber sollte sich dieser Auffassung anschließen. Beim gegenwärtigen Verfahren freuen sich natürlich die Vielverdiener mit hohem Steuersatz und die mit niedrigem Steuersatz haben das Nachsehen, indem sie dem Finanzamt bis zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern auch noch einen zinslosen Kredit gewähren. Den lästigen Aufwand in der Steuererklärung könnte man sich dann auch ersparen. Mit freundlichen Grüßen WK
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- Kommentar von Beate Jung (09.01. 2012 19:00 Uhr):
Wie ist in diesem Zusammenhang Ihre Meinung zur Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne? Diese werden mit Körperschaftsteuer belastet und auf die Dividende wird dann noch die Abgeltungssteuer erhoben. Ich halte hier die frühere Lösung, nach der die Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wurde, für die einzig wirklich sinnvolle Lösung.
Antworten - Kommentar von Uli (09.01. 2012 19:50 Uhr):
Im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer würde mich auch noch die unterschiedliche Art der Verrechnung mit der ggf. vorher abgezogenen ausländischen Quellensteuer der jeweiligen Länder interessieren. Welche Länder sollte ein Kleinanleger eher meiden, weil man nicht ohne Papierkrieg (Erstattungsanträge und entsprechende Wartezeiten) an seine ausländischen Dividenden kommt?
Antworten - Kommentar von Winfried Staudt (10.01. 2012 16:01 Uhr):
Sehr geehrter Herr Vaupel, vielen Dank, dass Sie sich des Themas Abgeltungssteuer angenommen haben. Den ungehörigen Brief des Herrn R.L. sollten Sie unter Polemik verbuchen. Die vielen Kommentare, mit sinnvollen Anregungen und kritischen Einwänden auf das "Problem" Abgeltungssteuer zeigt das Interesse an dem Thema. Vielen Dank für Ihre umfangreiche Recherche. Ich werde auch in Zukunft Ihr Wissen, das Sie so verständlich weiter geben, in Anspruch nehmen. Weiter so!!
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