Verschiedene Aktienarten einfach erklärt: Eine Übersicht

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Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Aktienarten. Manchmal fällt es als Privatanleger dabei schwer, den Überblick zu behalten.

Inhaberaktien Namensaktien

Aktienarten gibt es viele, doch gibt es einfache grundlegende Unterschiede zwischen ihnen.Adobe stock – Marla

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, schauen wir uns an dieser Stelle die vier wesentlichen Aktienarten an:

Lieber Stimmrecht oder bevorzugte Behandlung bei der Dividendenausschüttung?

Der Aktionär hat mit Stammaktien die Möglichkeit, bei Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft bei bestimmten Entscheidungen mit abstimmen zu können. Denn Stammaktien sind mit einem Stimmrecht ausgestattet. Je mehr Stammaktien ein Aktionär hält, desto mehr Stimmrechte besitzt er und entsprechend höher ist der Einfluss des Aktionärs auf das Unternehmen.

Dieses Stimmrecht der Aktie kann bei Abstimmungen auf Hauptversammlungen angewandt werden. Zum Einen gibt es dafür die ordentliche Hauptversammlung, die normalerweise einmal im Jahr stattfindet. Bei dieser Versammlung haben die Halter von Stammaktien das Recht, z.B. über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats abzustimmen.

Zum Zweiten gibt es die außerordentliche Hauptversammlung, die aufgrund bestimmter Ereignisse unregelmäßig einberufen werden kann. Wenn es beispielsweise um eine Kapitalerhöhung oder die Abstimmung zu einer möglichen Übernahme eines anderen Unternehmens kommt, kann diese Versammlung stattfinden. Auch hier haben ausschließlich die Halter von Stammaktien Stimmrechte, die sie bei der Abstimmung des Ereignisses anwenden können.

Vorzugsaktien bedeuten Vorzugsdividenden

Das Gegenstück zu Stammaktien sind Vorzugsaktien. Insgesamt gibt es zwei wesentliche Vorzüge bei dieser Aktienart. Der erste Vorteil liegt in der bevorzugten Behandlung wenn es um Dividendenausschüttungen geht. Auch, wenn Besitzer von Stammaktien ebenfalls Dividenden erhalten können, werden Vorzugsaktien bei der Ausschüttung bevorzugt behandelt.

Das bedeutet, dass unter Umständen ausschließlich Halter von Vorzugsaktien von der Dividendenausschüttung profitieren, oder aber, dass sie mehr Dividende erhalten, als die Inhaber von Stammaktien. Eine Dividende stellt dabei nichts anderes, als einen Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft dar, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt beim Stimmrecht der Aktie. Während die Halter von Stammaktien grundsätzlich über ein Stimmrecht bei Hauptversammlungen verfügen, ist dies bei Vorzugsaktien, zumindest in Deutschland, nicht der Fall. Wenn das Unternehmen jedoch nicht regelmäßig eine Vorzugsdividende an die Halter der Vorzugsaktien auszahlen kann, erhält auch die Vorzugsaktie ein Stimmrecht. In der Schweiz sind Vorzugsaktien übrigens grundsätzlich mit einem Stimmrecht ausgestattet.

Der zweite Vorteil von Vorzugsaktien liegt in der bevorzugten Behandlung im Falle einer Liquidation bzw. eines Konkurses des Unternehmens. In diesem Fall behalten Vorzugsaktien einen höheren Restwert als Stammaktien.

Unterschiede in der Übertragbarkeit: Inhaber- und Namensaktien

Hinsichtlich der Übertragbarkeit von Aktien gibt es zwei verschiedene Aktienarten. Auf der einen Seite gibt es die Inhaberaktien. Dies ist die gängigste Form in Deutschland. In dieser Form lauten die Aktien auf den Namen des Aktionärs, also dem Inhaber der Aktie. Inhaberaktien können problemlos von einem auf den anderen Inhaber übertragen werden.

Auf der anderen Seite stehen die Namensaktien. Bei dieser Form der Aktienarten wird der Aktionär im Register der Aktiengesellschaft eingetragen. Er kann seine möglichen Stimmrechte auch nur dann ausüben wenn er selbst namentlich im Register vermerkt ist. Auch erhält er mögliche Dividenden-Ausschüttungen nur in diesem Fall.

Eine Übertragung der Namensaktie ist dementsprechend weitaus aufwendiger als die Übertragung von Inhaberaktien. Während in Deutschland Inhaberaktien am populärsten sind, sind in Ländern wie den USA oder Großbritannien die Namensaktien die gängigste Form.

Vor- und Nachteile von Inhaberaktien und Namensaktien

Namensaktien können für eine Aktiengesellschaft weitaus interessanter sein, als Inhaberaktien. Zumindest wenn es um die Transparenz der Aktionärsstruktur geht. Dadurch, dass bei Namensaktien neben dem Namen auch die Anschrift, Anzahl der Aktien und die Nationalität des Anteilseigner im Aktienregister vermerkt wird, kann sich die Aktiengesellschaft einen besseren Eindruck über die Aktionärsstruktur machen.

Zudem ist die Kommunikation zwischen der Aktiengesellschaft und dem Aktieninhaber bei Namensaktien einfacher und kann direkt erfolgen, da der Anteilseigner der Aktiengesellschaft aufgrund der hinterlegten Informationen im Aktienregister bekannt ist.

Ein Nachteil bei Namensaktien ist vor allem der Aufwand, der betrieben werden muss, um die Informationen des Anteilseigner in das Aktienregister einzupflegen oder auch zu aktualisieren.

Aus der Sicht des Anteilseigner können Inhaberaktien allerdings wesentlich interessanter sein, als Namensaktien, denn er wahrt seine Anonymität gegenüber dem ausgebenden Unternehmen. Während bei Namensaktien diverse Details im Aktienregister hinterlegt werden müssen, ist dies bei Inhaberaktien nicht der Fall.

Somit tritt der Aktionär gegenüber der Aktiengesellschaft anonym auf und viele vermögende und wohlhabende private Investoren legen Wert auf diese Anonymität. Im Umkehrschluss kann es vorkommen, dass Investoren möglicherweise auf den Kauf von Aktien verzichten, wenn diese als Namensaktien herausgegeben werden.