Abgeltungssteuer: So vermeiden Sie böse Überraschungen bei Zertifikaten
Georg Pröbstl in Nebenwerte Daily zum Thema Aktien & Aktienhandel
vom 29. Mai 2007 17:00 Uhr
ENL5454
Lieber Leser,
jetzt hat der Bundestag die geplante Abgeltungssteuer beschlossen. Die Auswirkungen auf Kursgewinne bei Aktien und Fonds sowie Dividendenzahlungen sind bekannt: Ab 1. Januar 2009 wird unabhängig von der Haltedauer eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, insgesamt also etwa 27,8 Prozent, fällig. Wer noch bis Ende 2008 einsteigt, kann seine Kursgewinne aber nach einem Jahr wie gehabt wegen des Bestandschutzes steuerfrei einstreichen.
So weit so gut. Jeder weiß damit, was auf ihn zukommt. Trotzdem ist das neue Gesetz für Überraschungen gut: Konkret bei Zertifikaten. Um Steuergestaltungsmöglichkeiten seiner Bürger zu verhindern, greift unser Gesetzgeber nämlich durch.
In der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an den Deutschen Bundestag heißt es nämlich auf Seite 40 folgendermaßen (Sie können diesen Passus aber überspringen und gleich weiter unten die Konsequenzen nachlesen!):
„Für Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 1. Januar 2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, aber nicht Kapitalforderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 nicht anzuwenden. Bei Kapitalforderungen, die zwar nicht die Voraussetzungen von § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, aber die Voraussetzungen von § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom …(BGBl. I S. … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes]) erfüllen, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 7 vorbehaltlich der Regelung in Abs. 11 Satz 4 und 6 auf alle nach dem 30. Juni 2009 zufließenden Kapitalerträge anzuwenden, es sei denn, die Kapitalforderung wurde vor dem 15. März 2007 angeschafft.“
[Fortsetzung weiter unten]
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